Die 29 weiteren Fälle betreffen alle weiteren Bundesländer mit Ausnahme von Kärnten. Die AGES weist erneut darauf hin, dass Proben, bei denen mittels PCR ein Hinweis auf die E484K-Mutation besteht, immer Verdachtsfälle sind: Es besteht die Möglichkeit, dass E484K vorhanden ist, diese Möglichkeit muss aber erst noch durch Sequenzierung bestätigt werden. Daher kann man bei Verdachtsproben auch noch nicht von „falsch positiv“ sprechen.
Als bestätigt gilt ein Fall von B.1.1.7 mit E484K, wenn diese Kombination von Mutationen (B.1.1.7 mit E484K) durch die Sequenzierung einwandfrei nachgewiesen wurde. Dann finden diese erst Eingang in das EMS, das Epidemiologische Meldesystem des Bundes, der Länder und der AGES. Da die Sequenzierung rund sieben Tage in Anspruch nimmt, steht erst nach diesem Zeitraum fest, ob sich ein Verdacht auf die "bestätigt hat oder nicht. Am Dienstag waren es noch rund 50 Fälle der Fluchtmutation B1.1.7.-E484K in Tirol gewesen, die nicht dieser Virusvariante zuzuordnen sind.