Schwangerschaftsabbruch
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Schwangerschaftsabbruch

„219er" sorgt weiter für Debatten im deutschen Bundestag

Auch nach der Neuregelung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches geht die Diskussion über die so genannte „Werbung“ für Abtreibungen weiter. Weil offenbar nur wenige Mediziner bereit sind, sich in die offiziellen Listen mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, eintragen zu lassen, fordert die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer, den Paragrafen ganz zu streichen.

red/ek

„Die Liste der Bundesärztekammer in der nun veröffentlichten Form ist faktische Desinformation", sagte Scheer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Scheer bewirbt sich mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach für den SPD-Vorsitz.

Ärzten ist es künftig erlaubt, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Mediziner dürfen im Internet aber nur angeben, dass sie eine Abtreibung vornehmen - für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.

Die Liste war Ende Juli online gestellt worden. „Paragraf 219a Strafgesetzbuch muss gestrichen werden, um weiteren Schaden sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch betroffenen Frauen abzuwenden", sagte Scheer. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Johannes Fechner, wollte nicht so weit gehen. Zwar sagte er dem RND, es wäre besser gewesen, den Tatbestand des 219a deutlicher zu reduzieren und nur das offensive Werben für Abtreibungen strafrechtlich zu belangen. Dennoch sei es richtig gewesen, den Kompromiss mit der Union einzugehen: „Wohlwissend, dass es nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung war."

Die aktuell vorhandenen Einträge beruhten tatschlich hauptsächlich auf bereits existierenden Listen für Hamburg und Berlin, erklärte die Bundesärztekammer auf Anfrage gegenüber dem „Spiegel online“. Mit dem Start der Onlineplattform könnten nun Ärzte aus ganz Deutschland einen Eintrag beantragen. Da dies freiwillig ist, sei die Liste „möglicherweise nicht vollständig", erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die die Übersicht ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Paragraf 219a laut Strafgesetzbuch sorgte in der deutschen Regierungskoalition für Debatten. Laut ihm ist Ärztinnen und Ärzten alles verboten, was „dem öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen“dient, das wurde als „Werbung“ bezeichnet. In der Realität war also bereits die sachliche Information darüber, ob Abtreibungen vorgenommen werden, strafbar. Ursächlich ausgelöst hatte die Debatte die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel. Hänel hatte laut Gericht genau dieses Gesetz missachtet, auf Ihrer Website darüber informiert, Abbrüche vorzunehmen und war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Nun wurde der umstrittene Paragraf im Februar dieses Jahres reformiert (und Hänels Verurteilung aufgehoben). Die Neuerung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte nun auf ihren Websites verlautbaren dürfen, ob sie Abtreibungen anbieten, als Kompromiss müssen sie aber für weitere Informationen auf die offizielle Liste der Bundesärztekammer verweisen (siehe Link oben). Aktueller Streitpunkt ist die unter anderem von der SPD und den Grünen krisitierte Unvollständigkeit dieser Liste. Von 1200 Ärztinnen und Ärzten sowie Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, stünden nur 87 auf der Liste. Weitere Kritik kam zur von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn in Auftrag gegebene Studie zu den psychischen Folgen von Abtreibungen, diese gilt als enorm teuer und ihre Erkenntnisse als fragwürdig.

Kritik an der Liste war auch von den Grünen im Bundestag gekommen. Deren frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws sagte dem RND, glaubwürdig wäre der Vorstoß Scheers zur Aufkündigung des „unsäglichen Kompromisses" nur, wenn die SPD-Fraktion in den nächsten Wochen im Bundestag einen Antrag zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen zur Abstimmung einbringen würde. Die frauenpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Cornelia Möhring, sagte dem RND, ihre Partei sei bereit, den Paragrafen 219a „endlich ersatzlos zu streichen". Die Mehrheit mit Grünen und FDP stehe nach wie vor.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle  nun angesichts der Kritik die Bundesärztekammer und weitere Verbände erneut zu einem runden Tisch einladen,  so ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Ohne Zweifel gebe es bei Aufbereitung und Erstellung der gesetzlich vorgesehenen Liste noch Verbesserungsbedarf. Das Treffen solle dazu dienen, Vorschläge dafür zu erarbeiten. Ziel bleibe es, dass Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation notwendige Informationen einfach finden könnten.

Gynäkologischer Stuhl
Die Initiative Pro-Choice-Austria fordert eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und bessere Gesundheitsversorgung.
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© medinlive | 24.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/219er-sorgt-weiter-fuer-debatten-im-deutschen-bundestag