Ärztekammer warnt niedergelassene Ärzte vor Verträgen mit Privatversicherern

Gründe dafür sind der Kammer zufolge unangemessene und einseitig von den Versicherungen festgelegte Privattarife, keine gesicherte Direktverrechnung, massive Zusatzverpflichtungen sowie ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand genannt.

red

Die Ärztekammer rät weiterhin allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dringend davon ab, Partnerärzte von privaten Versicherungsanbietern zu werden. Als Gründe werden unangemessene und einseitig von den Versicherungen festgelegte Privattarife, keine gesicherte Direktverrechnung, massive Zusatzverpflichtungen sowie ein größerer bürokratischr Aufwand genannt.

„Hausarzt bewusst benachteiligt“

Üblicherweise werden Direktverrechnungshonorare zwischen Ärztekammer und Versicherungsunternehmen - wie etwa UNIQA oder Merkur - vereinbart. In den von den Versicherungen nun angebotenen Verträgen werde aber einseitig von der Versicherung ein nicht angemessener Privattarif festgesetzt, an den die Ärztinnen und Ärzte dann gebunden wären, sie hätten keine Möglichkeit der Preisgestaltung - eine zusätzliche Verrechnung an Sozialversicherungen oder den Patienten sei unzulässig, warnt die Kammer.

Ein Hauptkritikpunkt: Die angebotenen Tarife für Allgemeinmediziner läge bei der Hälfte im Vergleich zu jenen der Fachärzte. „Hier wird bewusst der Hausarzt benachteiligt und dessen Tätigkeit als weniger wert dargestellt. Das ist ein verheerendes Signal in die falsche Richtung, konterkariert eine solche Tarifgestaltung doch alle Bemühungen hinsichtlich einer wohnortnahe Gesundheitsversorgung“, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres in einer Aussendung am Sonntag.

Honorarbindung stößt auf Ablehfnung

Hinzu kommt, dass Partnerärzte beispielsweise der UNIQA für ihre Versicherten zeitnahe Termine garantieren und auch für telefonische und Videokonsultationen - auch an Wochenenden oder nachts - erreichbar sein müssen. Dafür gebe es aber keine Zusatzhonorare, lautet die Kritik der Ärztekammer.

Auf Ablehnung stößt ebenfalls die von der UNIQA verlangte Honorarbindung an die einseitig festgesetzten UNIQA-Tarife bei UNIQA-Kunden, auch wenn nicht direkt verrechnet wird, sondern der UNIQA-Versicherte wie jeder andere Patient als Privat-/Wahlarztpatient in die Ordination kommt und selbst zahlt. Auch in einem solchen Fall darf der UNIQA-Partnerarzt nicht mehr verlangen, als die UNIQA festlegt, ohne dass er dadurch irgendeinen Vorteil hätte.

„Mogelpackung der privaten Krankenversicherungen“

Wie überhaupt die Direktverrechnung nicht gesichert ist, sondern immer vom Versicherungsvertrag - konkret vom Tarif des Versicherten – abhängig ist. „Das unterscheidet sich massiv vom stationären Bereich, wo etwa in der Sonderklasse oder im Belegspital eine Kostengarantie der Versicherungen gegeben ist, die aber bei den Angeboten für den niedergelassenen Bereich vollkommen fehlt“, kritisiert Szekeres.

Ist der Patient nicht ausreichend versichert oder lehnt die Versicherung aus anderen Gründen, wie zum Beispiel mangelnde Versicherungsdeckung, die Zahlung ab, müssten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erst recht wieder vom Patienten ein Honorar verlangen oder sich mit der Privatversicherung herumstreiten. Die Diskussion um die Kostenübernahme wird somit komplett dem Arzt überantwortet.

Für Szekeres, der hier wörtlich von einer „Mogelpackung der privaten Krankenversicherungen“ spricht, steht jedenfalls die Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems im Vordergrund: „Dies steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Wahlarztsystem beziehungsweise einer Privatmedizin. Skeptisch sind wir nur, sollte mit dem Vorstoß der privaten Krankenversicherer eine Art Monopol entstehen, das dann in jedem Fall zulasten von Ärzten und Patienten gleichermaßen ginge“, so Szekeres. 

Arzt Vertrag
In den von den Versicherungen angebotenen Verträgen wird einseitig von der Versicherung ein nicht angemessener Privattarif festgesetzt, an den die Ärztinnen und Ärzte dann gebunden sind, warnt die Kammer.
iStock Cecilie_Arcurs
 
© medinlive | 23.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/aerztekammer-warnt-niedergelassene-aerzte-vor-vertraegen-mit-privatversicherern