Die Staatsanwaltschaft wirft der 81-Jährigen vor, sie habe die Schwerkranke - die Tochter litt an multipler Sklerose und einer Schluckstörung - nicht ausreichend ernährt und nicht der erforderlichen ärztlichen Behandlung bzw. Pflegebetreuung zugeführt „und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, deren Gesundheit beträchtlich geschädigt, wobei die Tat den Tod zur Folge hatte“, wie in der Anklage ausgeführt wird.
„Sie war in Wahrheit ganz allein mit der Tochter und hat die Pflege übernommen, weil es sonst niemanden mehr gegeben hat“, hält dem der Verteidiger der 81-Jährigen, Mathias Burger, entgegen. Die Tochter habe davor Angst gehabt, über eine Sonde ernährt zu werden: „Sie wollte nicht im Spital sein und dort sterben". Natürlich sei die kranke Frau immer schwächer geworden, „aber sie hat die Rettung abgelehnt. Sie hat die Mutter angefleht, dass sie das nicht tun soll, die Rettung anrufen“, sagte Burger vor der Verhandlung der APA. Die überforderte Mutter habe sich dem gefügt.