VKI: Corona-Klauseln der D.A.S. Versicherung sind rechtswidrig
Die D.A.S. Versicherung hat die Deckung bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten zu Unrecht verweigert, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien laut einer Mitteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vom Mittwoch. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG wegen zweier Klauseln geklagt. Das Gericht verbot sowohl die Ausnahmesituationsklausel als auch die Katastrophenklausel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.