Coronavirus

VKI: Corona-Klauseln der D.A.S. Versicherung sind rechtswidrig

Die D.A.S. Versicherung hat die Deckung bei Covid-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten zu Unrecht verweigert, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien laut einer Mitteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vom Mittwoch. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG wegen zweier Klauseln geklagt. Das Gericht verbot sowohl die Ausnahmesituationsklausel als auch die Katastrophenklausel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

red/Agenturen

Das OLG Wien verbot die Ausnahmesituationsklausel wegen Intransparenz, weil dem Verbraucher damit ein unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt und er dadurch unter Umständen von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird. Auch die „Katastrophenklausel“ sah das Gericht als intransparent an, da schon der Begriff des nicht näher umschriebenen „Ereignisses“ unbestimmt ist.

„Wir erwarten uns, dass die Versicherer den Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun endlich jene Rechtsschutzdeckung gewähren, die ihnen zusteht“, so die zuständige Juristin im VKI, Marlies Leisentritt, laut einer Aussendung. Sowohl die Ausnahmesituationsklausel als auch die Katastrophenklausel würden von vielen Versicherern herangezogen, um Konsumentinnen und Konsumenten die Rechtsschutzdeckung bei pandemiebedingten Rechtsstreitigkeiten zu verweigern.