Ärzt:innen können aber trotz des Endes der Maskenpflicht weiter darauf bestehen, dass Patient:innen sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patient:innen mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen, stellte die Ärztekammer klar.
Den Fahrplan für das Ende der Corona-Maßnahmen hat die Regierung bereits im Ministerrat am 1. Februar beschlossen. „Die Pandemie geht, das Virus bleibt, und wir werden damit umgehen können“, sagte damals Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Ab 1. Juli keine meldepflichtige Krankheit mehr
Neben dem Aus für die Masken endet auch die sogenannte Risikogruppenfreistellung - die coronabedingte Freistellungsregelung für Risikogruppen. Damit wurde jenen Personen Schutz geboten, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Die Kosten für die Freistellung wurden bisher der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu 100 Prozent ersetzt.
Vor den Sommerferien - mit dem 1. Juli - wird SARS-CoV-2 dann auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Auch die derzeit noch gültige Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Menschen endet dann. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet.