Daraus ergibt sich, dass die Kosten von Testungen ab 1. Juli nur mehr bei Personen mit Symptomen von der Krankenversicherung getragen werden. Eine generelle Testinfrastruktur soll aber weiter sichergestellt werden, hieß es. Ebenso wird in der Vorlage die Infrastruktur für Impfungen geregelt. Die Bestimmungen für Covid-19-Medikamente sollen weitgehend beibehalten werden. Vorgesehen sei zudem, die Überwachungsprogramme fortzuführen.
Begründet wird die Änderung mit der höheren Grundimmunität sowie den milden Krankheitsverläufen durch die vorherrschenden Virusvarianten und dem in Folge geringeren Risiko für die Gesundheit und das Gesundheitssystem.
Im Zuge der Gesetzesinitiative sollen zahlreiche, während der Corona-Pandemie erlassene Regelungen überarbeitet und teilweise aufgehoben werden. Neben der rechtlichen Gleichstellung mit anderen nicht-anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten werden zudem auch neue Regelungen für die Testungen, die Impfungen und die Arzneimittel getroffen. Für die Impfsaison 2023/2024 sollen zwei Millionen kostenfreie Impfungen ermöglicht werden.