Der 30-jährige Mann hatte die sogenannten „Potion X“-Pakete online verkauft und an die Käufer versandt. Die Sets enthielten zwei oder drei Kapseln eines tödlichen Stoffs, den der Verdächtige im Ausland gekauft habe, erklärten die Richter. Für das Gift gebe es kein Gegenmittel. Das Paket enthielt neben einer Anleitung auch ein Antiemetikum, ein Medikament, das das Erbrechen verhindern soll.
Die Richter fügten hinzu, dass nicht alle, die die Pillen genommen hatten, schmerzfrei gestorben seien. Angehörige der Opfer hätten während des Strafverfahrens etwa „Qualen und Panik beschrieben, die zu einem grausamen Tod führten“. Das Gericht zeigte sich besorgt über den Verbleib hunderter Pakete, die der Mann im Laufe der Jahre verschickt hatte, um nach eigenen Angaben „Menschen zu helfen“. Seit 2018 habe er insgesamt 1.600 Pakete verkauft. Die Zahl der Todesfälle könne also „potenziell um den Faktor 160 steigen“, erklärten die Richter.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legal. So muss bei einem Patienten, der Sterbehilfe beantragt, unter anderem „unerträgliches Leid“ vorliegen, sowie „keine Aussicht auf Besserung“. Ärzt:innen müssen sich zudem an ein strenges Kontrollsystem halten, bevor sie tödliche Mittel verabreichen dürfen, einschließlich einer zweiten unabhängigen Meinung.
Hilfe in Krisen
Für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige gibt es eine Reihe von Anlaufstellen. Unter suizid-praevention.gv.at finden sich Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken. Gesprächs- und Verhaltenstipps insbesondere für Kinder und Jugendliche bietet bittelebe.at.
Telefonische Hilfe im Krisenfall gibt es auch bei:
Spezielle Nummern und Anlaufstellen in den Bundesländern finden Sie hier.
Angehörige finden Informationen und Materialien unter www.suizidpraevention.at und www.agus-selbsthilfe.de.