Zur Umsetzung der Vorhaben im Pflegebereich sollen laut dem Ministerratsvortrag das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz novelliert werden.
Die Zweckzuschüsse im Pflegefonds werden im Jahr 2024 auf 1,1 Mrd. Euro aufgestockt. Ab dem Jahr 2025 werden diese mit dem Verbraucherpreisindex (laut Mittelfristprognose des Wirtschaftsforschungsinstituts) plus zwei Prozentpunkte erhöht. Laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf soll dies durchschnittlich ein Plus von 4,5 Prozent pro Jahr bringen.
Aufwertung von „Community Nursing“
Unter anderem festgelegt werden soll laut dem Entwurf auch, dass den Ländern wie schon bisher 300 Millionen Euro jährlich an Zweckzuschüssen gewährt werden, um die Verluste jener Einnahmen abzudecken, die den Ländern durch das Verbot des Pflegeregresses entstehen.
Eine Aufwertung sollen das sogenannte „Community Nursing“ erfahren, das im Pflegefondsgesetz als achtes Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebot rechtlich verankert wird. Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung einer „Pflege-Entwicklungs-Kommission zur gemeinsamen strategischen Beobachtung und des Monitorings der Pflegevorsorge mit dem Ziel einer wechselseitigen Information und abgestimmten Planung der Finanzausgleichspartner“ vor.