Disziplinarverfahren gegen Arzt in der Steiermark
In Zusammenhang mit einem in der Steiermark ansässigen Arzt, der ohne nähere Untersuchung Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen soll, laufen zwei Verfahren - zum einen eines vor dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer und zum anderen ein Disziplinarverfahren der Ärztekammer Steiermark. Dies teilte ein Sprecher der Ärztekammer Steiermark am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.