Der 54-jährige Hausarzt aus Ebikon im Kanton Luzern sei der mehrfachen Widerhandlung gegen das Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes schuldig, heißt es im Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann innert zehn Tagen angefochten werden.
Dem Beschuldigten war während der Coronapandemie im Frühling 2021 vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung entzogen worden, wegen vermuteter Verletzung gesetzlicher Berufspflichten. Er und ein Teil seiner Mitarbeitenden trugen in der Praxis keine Schutzmasken. Mittlerweile darf er aber wieder praktizieren.
Nachdem der Entzug der Bewilligung bekannt wurde, kam es zu Solidaritätskundgebungen in der Stadt Luzern. Maßnahmengegner riefen fortan regelmäßig zu sogenannten „Abendspaziergängen“ auf. An vier dieser Anlässe nahm auch der Arzt teil. Es sei ihm darum gegangen, andere, gleichgesinnte Menschen „an der frischen Luft“ zu treffen, sagte er vor Gericht.
„Gesteigerter Gemeingebrauch“
Weil er zu diesem Zeitpunkt nicht praktizieren durfte, habe er auch Zeit dafür gehabt. Wenn es nicht einmal mehr erlaubt sei, spazieren zu gehen, dann stehe es nicht gut um den Rechtsstaat, hielt er fest.
Sein Verteidiger zog in Zweifel, dass die „Spaziergänge“ überhaupt bewilligungspflichtig gewesen seien und hatte darum einen Freispruch gefordert. Er verglich diese mit Ansammlungen am Bahnhof und bestritt einen „gesteigerten Gemeingebrauch“ des öffentlichen Grundes, der für eine Bewilligungspflicht zwingend ist.
Der Einzelrichter sieht das genau umgekehrt. Es habe sich bei diesen „Spaziergängen“ um einen gesteigerten Gemeingebrauch gehandelt, heißt es in der Kurzbegründung des Urteils. „Die Kundgebungen fanden unbewilligt statt.“
Dem Beschuldigten sei bei der Teilnahme bewusst gewesen, dass für die Kundgebungen keine Bewilligungen vorlagen. Die Strafanzeigen der Stadt Luzern lägen vor.