Investitionen ins Gesundheitswesen seien nicht grundsätzlich negativ zu bewerten, betonte Reinhardt. In einigen Fachbereichen wie der Kardiologie könne die medizinische Technologie kaum noch durch einzelne Ärzt:innen finanziert werden. Als negative Folge neben einem möglichen hohen Renditedruck nannte er eine Monopolisierung durch große Medizinische Versorgungszentren (MVZ). In einigen Regionen Deutschlands, beispielsweise in Oberbayern, hätten die Patient:innen bereits jetzt kaum Alternativen zu großen MVZ oder Ketten, die von Investoren betrieben werden. „Dieser Wildwuchs bereitet uns große Sorge. Hier muss gegengesteuert werden“, sagte Reinhardt.
Der Ärztepräsident schlug mehrere Gesetzesänderungen vor, um Fehlentwicklungen und einen Missbrauch zu verhindern. Künftig sollten nur noch fachübergreifende Versorgungszentren zugelassen werden. Außerdem solle der Marktanteil der von Finanzinvestoren betriebenen MVZ in der Regel auf zehn Prozent begrenzt werden. An allen MVZ-Standorten solle zudem auf dem Praxisschild beziehungsweise im Internet-Auftritt der jeweilige Träger angegeben werden müssen. „Die Patient:innen haben ein Anrecht zu erfahren, wie die Besitzverhältnisse tatsächlich sind“, sagte Reinhardt.
Gesundheitsminister Lauterbach hatte am Wochenende angekündigt, per Gesetz zu verbieten, dass Finanzinvestoren Arztpraxen übernehmen. „Ich schiebe einen Riegel davor, dass Investoren mit absoluter Profitgier Arztpraxen aufkaufen“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Es gebe „den fatalen Trend, dass Investoren medizinische Versorgungszentren mit unterschiedlichen Facharztpraxen aufkaufen, um sie anschließend mit maximalem Gewinn zu betreiben“. Im ersten Quartal 2023 werde er deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen.
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