Deutsches Urteil: Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung
Schwerkranke Patient:innen mit Sterbewunsch haben nach einem Urteil kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Bereits in der Vorinstanz wurden die Klagen von Schwerkranken aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg abgewiesen.