Gesundheitsministerium plant strengere 3G-Pflicht am Arbeitsplatz
Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in einem Entwurf.