Die Bundesvertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Unis in der GÖD unterstützt zwar Impfungen „als Akt der Solidarität, des Schutzes von Vulnerablen und des Selbstschutzes“. Man appelliere aber „an den Sachverstand der Universitätsleitungen bei Überlegungen zur betrieblichen 2G-Regelung“.
Trotz Möglichkeit zur autonomen Regelung müssten die Unis ihre Vorkehrungen unter dem Aspekt der Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 faktenbasiert sachlich begründen können, argumentieren die Gewerkschafter. Tatsächlich liege aber die durchschnittliche Durchimpfungsrate der Universitätsangehörigen um deutlich mehr als zehn Prozentpunkte höher als jene in der Gesamtbevölkerung.
„Arbeitsrechtliche kostspielige Konsequenzen“
Eine sachliche Begründung zur Verschärfung der 3G-Regel am Arbeitsplatz werde daher abgesehen von Medizin und Kunst meist nicht vorliegen. Im Klagsfall könnten daher Regressansprüchen von Studierenden sowie „arbeitsrechtlich kostspielige Konsequenzen“ drohen.
Eine 2G-Regel gibt es derzeit nur an der Universität Klagenfurt, an der Wirtschaftsuniversität (WU) soll eine solche im Sommersemester in Kraft treten. Am Donnerstag berät die Universitätenkonferenz (uniko) über das Thema.