Nach der Kooperation des Landes mit Sanochemia im Jänner, die auf einem Notverfahren basierte, hat die Lifebrain COVID Labor GmbH ein Feststellungsverfahren und einen Nachprüfungsantrag beim LVwG angestrebt. LVwG-Vizepräsident Thomas Giefing verwies im Gespräch mit der APA auf die Argumentation des Landes, wonach aufgrund der gebotenen Dringlichkeit die Auftragsvergabe in einem Notverfahren durchgeführt worden sei. Zwar könne bei unvorhergesehenen Ereignissen in Zusammenhang mit Dringlichkeit ein Notverfahren durchgeführt werden, in diesem Fall wäre jedoch eine Rahmenvereinbarung möglich gewesen, meinte Giefing. Das LVwG gab daher Lifebrain Recht.
Das Wiener Unternehmen brachte außerdem einen Nachprüfungsantrag ein, da die dann erfolgte Ausschreibung seiner Meinung nach zu unbestimmt ausgestaltet gewesen wäre. Das LVwG teilte diese Ansicht ebenfalls und erklärte die Ausschreibung für nichtig, da sie gegen den Transparenzgrundsatz verstoße. Laut Giefing habe das Land gegen beide Verfahren eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht.
100 Prozent Eigentum der Landesholding
Dies bestätigte auch ein Sprecher der Landesholding gegenüber der APA. Die laufenden Verfahren selbst kommentierte er nicht. Grundsätzlich sei aber die Labor Burgenland mit Sitz in Neufeld inzwischen keine Kooperation mehr mit Sanochemia, sondern seit Mai 100 Prozent im Eigentum der Landesholding Burgenland. In dem Institut werden vor allem behördlich angeordnete Coronatests oder jene der landesnahen Unternehmen ausgewertet. Vor allem mit Blick auf den Herbst gelte es, ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben.
ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas kritisierte in einer Aussendung am Dienstag die „rote Husch-Pfusch-Politik“ und forderte, die „Hinterzimmer-Politik“ zu beenden.