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ÖGK erleichtert Zugang für Therapien, Behandlungen und Transporte

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erleichtert für ihre Versicherten und vor allem für chronisch Kranke den Zugang für Therapien, Behandlungen und Transporte. Entsprechende Änderungen in Krankenordnung und Satzung hat die ÖGK laut einer Aussendung vom Donnerstag in ihrer Hauptversammlung beschlossen.

red/Agenturen

Konkret wurde etwa die Bewilligungspflicht für die Verschreibung von physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Behandlungen bis 30. Juni 2025 zur Gänze ausgesetzt. Eine Neuerung gibt es auch bei den ärztlichen Bewilligungen im Fall von chronischen Erkrankungen mit intensivem Therapiebedarf: Nun besteht die Möglichkeit, diese dauerhaft bzw. zeitlich befristet oder auf einen konkreten Therapieumfang bezogen auszustellen. Und für die Leistung von Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ist künftig kein Nachweis mehr über die soziale Schutzbedürftigkeit notwendig.

De ÖGK betont, damit nicht nur bundesweit die Betroffenen zu entlasten, sondern auch einen weiteren Schritt zur Harmonisierung der Leistungen zu setzen. Außerdem werde damit gleichzeitig auch der Verwaltungsaufwand für die Vertragspartner reduziert.

 

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