ÖGK-Vertrag

Pandemie: Absicherungsregelung für ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzte beschlossen

Der Nationalrat hat eine Absicherungsregelung für alle Vertragsärztinnen und -ärzte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossen – 80 Prozent des Vorjahresumsatzes sind nun garantiert. Damit konnten monatelange Bemühungen der Ärztekammer um faire Ausgleichzahlungen an Ordinationen während der Pandemie erfolgreich abgeschlossen werden.

red

Konkret sieht der Gesetzestext vor, dass Vertragsärztinnen und –ärzte jetzt 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres garantiert erhalten. Sollten die jeweiligen Abrechnungen 2020 unter dieser 80-Prozent-Marke liegen, kommt es zu einer Auszahlung der Differenz im Wege der ÖGK. Diese erhält wiederum die Zuzahlungen anschließend vom Bund ersetzt. Sollten bereits individuell Covid-Zuschüsse ausbezahlt worden sein, werden diese natürlich gegebenenfalls in Abzug gebracht.

Für jene Ärztinnen und Ärzte, die erst 2020 mit der ÖGK in Vertrag getreten sind, werden die Durchschnittszahlen des jeweiligen Faches aus 2019 herangezogen. Die Ärztekammer wird sich in den nächsten Tagen mit der ÖGK ins Einvernehmen setzen, um die Abwicklung entsprechend zu organisieren.

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Videoappell des Ärztekammerpräsidenten
Arzt Ärztin
Vertragsärztinnen und –ärzte erhalten nun laut Gesetz garantiert 80 Prozent des Vorjahresumsatzes.
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