Mit Pflege überfordert

Prozess gegen 81-Jährige nach Tod der Tochter

Weil sie sich nicht ausreichend um ihre schwerkranke und seit mehreren Jahren bettlägerige Tochter gekümmert haben soll, muss sich am Freitag eine 81 Jahre alte Frau wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge am Wiener Landesgericht verantworten. Die Tochter war am 15. August 2021 in der Wohnung der Angeklagten in Meidling gestorben. Bei ihrem Ableben wog die zu diesem Zeitpunkt 52-Jährige bei einer Größe von 1,67 Meter 25 Kilogramm.

red/Agenturen

Die Staatsanwaltschaft wirft der 81-Jährigen vor, sie habe die Schwerkranke - die Tochter litt an multipler Sklerose und einer Schluckstörung - nicht ausreichend ernährt und nicht der erforderlichen ärztlichen Behandlung bzw. Pflegebetreuung zugeführt „und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, deren Gesundheit beträchtlich geschädigt, wobei die Tat den Tod zur Folge hatte“, wie in der Anklage ausgeführt wird.

„Sie war in Wahrheit ganz allein mit der Tochter und hat die Pflege übernommen, weil es sonst niemanden mehr gegeben hat“, hält dem der Verteidiger der 81-Jährigen, Mathias Burger, entgegen. Die Tochter habe davor Angst gehabt, über eine Sonde ernährt zu werden: „Sie wollte nicht im Spital sein und dort sterben". Natürlich sei die kranke Frau immer schwächer geworden, „aber sie hat die Rettung abgelehnt. Sie hat die Mutter angefleht, dass sie das nicht tun soll, die Rettung anrufen“, sagte Burger vor der Verhandlung der APA. Die überforderte Mutter habe sich dem gefügt.

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