Derzeit sei der Umgang mit CBD-Produkten rechtlich ungeklärt, kritisierte Pöltl. Es gebe keine gesetzliche Regelung, lediglich einen Erlass der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Dieser lasse aber ebenfalls viele Fragen offen, daher müsse es eine eindeutige Regelung geben. Pöltl: „Wenn der Gesetzgeber klipp und klar sagt, dass auch das Inverkehrbringen von Cannabinoiden verboten ist, dann wäre es mir auch recht." Er habe daher an der Universität Professor Meinrad Handstanger gefragt, ob er die Causa im Rahmen einer Seminararbeit bearbeiten dürfe. „Er hat zugestimmt und die Arbeit auch bewertet, und zwar positiv", so Pöltl.
Konkret heißt es in dem Gesetzesentwurf: „Der Anbau von Hanfpflanzen, samt deren Inhaltsstoffe und/oder Blüten und das Inverkehrbringen, auch zum menschlichen Verzehr ist zulässig, wenn (1) durch die in Verkehr gebrachten Hanfpflanzen samt deren Inhaltsstoffe und/oder deren Blüten durch den menschlichen Verzehr, oder durch die sonstige Anwendung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht gegeben ist. (2) Das Herstellen und Inverkehrbringen von Extrakten aus Hanfpflanzen zum menschlichen Verzehr oder für die sonstige Anwendung ist außerdem zulässig, wenn durch den Verzehr oder durch die sonstige Anwendung dieser Extrakte eine Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht gegeben ist. (3) Als aus Hanfpflanzen hergestellte Extrakte gelten auch Cannabinoide (CBD)..."
Er wolle mit seinem Schritt einen Anstoß für eine rasche klare Regelung geben, sagte Pöltl. Er hoffe, dass die zu wählende Regierung sich bald damit befassen werde. „Ich werde den Gesetzesentwurf auch den Parteien übermitteln", kündigte der Grazer an. Dazu werde er ihn auch an das Gesundheitsministerium übermitteln.