Attraktivierung

Steirische KAGes bietet Auszubildenden kostenlose Verpflegung an

Um die Ausbildung in den Gesundheitsberufen zu attraktivieren, greift die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) den Auszubildenden mit einem Verpflegungsangebot unter die Arme: Sie können die in den Spitälern angebotene Verpflegung (Frühstück, Jause, Mittag- und Abendessen) kostenlos in Anspruch nehmen. Auszubildende können sich damit bis zu 150 Euro im Monat ersparen, rechnete die KAGes am Dienstag vor.

red/Agenturen

„In diesen herausfordernden Zeiten, in denen nicht viel Positives über Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsberufe und die dazugehörige Ausbildung berichtet wird, setzen wir damit ein positives Zeichen für all jene, die sich nichtsdestotrotz dazu berufen fühlen, kranken Menschen im öffentlichen Gesundheitssystem zu helfen“, so Vorstandsvorsitzender Gerhard Stark. Die Regelung gilt für Medizinstudierende im Klinisch Praktischen Jahr (KPJ), Famulanten, Volontäre, FH-Studierende eines Gesundheitsstudienganges, Auszubildende der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und für medizinische Assistenzberufe. Weiters wurden auch Personen, die im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres oder im Zuge des Projektes „Helfende Hände“ tätig sind in die Regelung aufgenommen.

Steigende Kosten für Lebenserhaltung und Miete, Inflation, verschärfte gesetzliche Vorgaben rund um das Medizinstudium und etliches mehr steigern den Druck auf Auszubildende. Viele Studierende arbeiten nebenbei und müssen noch mehr Energie und Zeit in Nebenbeschäftigungen investieren, um sich das Studieren überhaupt leisten zu können.

Die ÖH Med Graz hat in den vergangenen Monaten und zuletzt im September von der steirischen Landespolitik eingefordert, Geldmittel zur Attraktivierung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen an steirischen Krankenanstalten einzusetzen. Konkret wurde etwa die Übernahme der Verpflegung aber auch eine ausreichende finanzielle Absicherung für Studierende, die Pflichtpraktika absolvieren, Aufwandsentschädigung für Studierende während Famulaturen oder auch die arbeitsrechtliche Absicherung durch Aufnahme von Praktikanten in Kollektivverträge eingefordert. Laut ÖH erhalten beispielsweise Famulierende (Studierende in Pflichtpraktika Humanmedizin für die Dauer von zwölf Wochen) für eine 35 Stundenwoche keine Aufwandsentschädigung und bisher auch kein kostenfreies Mittagessen. KPJ-Studierenden (48 Wochen-Praktikum) wird für dieselbe Wochenarbeitszeit eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro brutto monatlich gewährt.