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Ärztekammer: „Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie nicht gegeben“

Kammerpräsident Szekeres sieht derzeitige Regelung als „medizinisch unzureichend“. Eine Gastronomie-Fallstudie aus Wien bestätige horrende Arbeitsbedingungen.

red

Als „medizinisch unzureichend und höchst bedenkliche Regelung“ bezeichnet die Ärztekammer den derzeitigen Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie in Österreich. Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer begrüßt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres ausdrücklich deren intensive Bemühungen um einen effizienten Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Sowohl vida als auch Arbeiterkammer haben aufgerufen, das von der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe initiierte Volksbegehren „DON’T SMOKE“ (1. bis 8. Oktober 2018) zu unterschreiben.

 „Tabakrauch in Innenräumen führt zu einer massiven Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen und somit zu einem relevanten Gesundheitsrisiko. Bereits sehr geringe Mengen an Tabakrauchbestandteilen führen zu signifikant erhöhten gesundheitlichen (vor allem kardiovaskulären) Risiken“, betont Szekeres, der auch darauf verweist, dass die aktuelle – unzureichende - gesetzliche Regelung von getrennten Raucher- und Nichtraucherbereichen derzeit „oft missachtet wird“. Dies hat auch eine im Frühjahr 2018 veröffentlichte Studie der Initiativen „Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt ÄGU“ und der „Initiative für gesunden Wettbewerb in der Gastronomie“ belegt.

Gastronomie-Fallstudie bestätigt Belastung

Im Januar/Februar 2018 wurde in Gastronomiebetrieben im 15. Wiener Gemeindebezirk die Raumluft in Raucher- und Nichtraucherbereichen in mehr als zwei Drittel der Raucher-/Nichtraucherbetriebe auf Feinstststaub untersucht. Sowohl in den Raucher- als auch in den Nichtraucherbereichen zeigten sich stark erhöhte Konzentrationen an Feinststaub. In den Raucherbereichen gab es naturgemäß die höchsten Messwerte, die den Feinstaubgehalt der Außenluft zum Teil um das bis zu 20-fache überschritten haben.

Zudem ergaben die Messungen, dass in nahezu allen untersuchten Objekten (sowohl bei permanent geöffneten beziehungsweise nicht vorhandenen als auch bei geschlossenen, nur fallweise geöffneten Türen) bedingt durch die Luftströmungen ein signifikanter Übertritt von Feinstaub vom Raucherbereich in den Nichtraucherbereich stattfand. Die Konzentrationen in der Außenluft, die vor allem durch den Straßenverkehr bedingt sind, wurden hier in der Regel um das Mehrfache (bis zum Zehnfachen) überschritten.

ÄK-Präsident: „unzumutbare“ Arbeitsbedingungen

Darüber hinaus wurde in Raucher-/Nichtraucherbetrieben überprüft, inwieweit die Vorgaben des Tabakgesetzes in Bezug auf räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen erfüllt werden. Die Ergebnisse zeigten, dass in den Raucher-/Nichtraucherbetrieben Verstöße gegen das Rauchverbot (meist permanent geöffnete oder nicht vorhandene Türen) die Regel sind.

Unter Berücksichtigung aller Kriterien erfüllte nur einer der 28 geprüften Betriebe alle Vorgaben der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Vorschriften des Tabakgesetzes. Es ist davon auszugehen, dass auch in anderen Teilen Österreichs ähnliche Situationen anzutreffen sind wie in Wien. In ländlichen Gebieten bleibt das Tabakgesetz, wie die Alltagserfahrung zeigt, oft völlig unbeachtet.

Von 1. bis 8. Oktober 2018 findet die Eintragungswoche für das von der Wiener Ärztekammer gemeinsam mit der Österreichischen Krebshilfe initiierte Nichtraucherschutz-Volksbegehren Don’t Smoke statt. Szekeres: „Es ist unzumutbar, dass 220.000 in der Gastronomie in Österreich tätige Arbeitnehmer unter solchen Bedingungen arbeiten müssen. Unser Ziel ist es daher, jeden Unterstützer zu motivieren, noch jemanden zu einer Unterschrift in der kommenden Woche zu bewegen.“

Rauchverbot
Mit 1. November 2019 wurde das lang erstrittene Rauchverbot in der Gastronomie schlagend.
iStock hilpell
 
© medinlive | 18.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/index.php/gesundheitspolitik/aerztekammer-arbeitnehmerschutz-der-gastronomie-nicht-gegeben