Ärztekammer warnt vor Engpass bei gerichtlich beeideten ärztlichen Sachverständigen

Das Gebührenanspruchsgesetz soll zeitgemäß angepasst werden, so die erneuerte Forderung der Kammer. Die Honorierung der Gutachter stehe in keinem Verhältnis zum zeitlichen Aufwand und der großen Verantwortung.

red

Im Vorfeld der am Freitag, den 7. Dezember 2018 stattfindenden „25. Forensisch-psychiatrische Tagung“ in Wien warnt die Ärztekammer vor dem schon bestehenden und in Zukunft sich verschärfenden Mangel an gerichtlich beeideten ärztlichen Sachverständigen (Gutachtern). 

„Die Voraussetzungen, als gerichtlicher Gutachter tätig zu werden, sind für Ärztinnen und Ärzte sowohl mit einem großen Zeitaufwand neben ihrer ärztlichen Tätigkeit als auch mit Kosten verbunden, und am Ende des Tages wird die Tätigkeit bei Gericht dann miserabel honoriert, sodass immer weniger Kolleginnen und Kollegen bereit sind, diese zusätzliche Herausforderung auf sich zu nehmen,“ kritisiert Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres in einer Aussendung am Donnerstag.

Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes gefordert

„Die derzeitige Honorarordnung für Gerichtsgutachten ist veraltet und gehört längst reformiert“, ergänzt Georg Pakesch, Gutachterreferent der Ärztekammer für Wien. Da insbesondere im Fachbereich Psychiatrie wenig medizinischer Nachwuchs bestehe und beispielsweise in Wien bereits 50 Prozent der psychiatrischen Gutachter 65 Jahre oder älter sind, sollte, sofern politisches Interesse bestünde, auch in Zukunft genügend ärztliche Gutachter für Gerichtsverfahren zu Verfügung zu haben, rasch eine Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes erfolgen.

„Die ärztlichen Gutachter erhalten für psychiatrische Gutachten bei Strafverfahren, Familienrechtsangelegenheiten oder Sozialrechtsverfahren fixe, zeitunabhängige Gebühren – unabhängig davon, ob das Gutachten 30 Minuten oder fünf Stunden dauert.“ Alle anderen Sachverständigen vor Gericht, vom Baumeister bis zum Architekten, würden für ihre Gutachten aber nach ihrer tatsächlich aufgewendeten Zeit bezahlt. Pakesch: „Gerade im Bereich der Psychiatrie gibt es schon jetzt viel zu wenige Gutachter, dort aber fallen die meisten Gutachten an, die auch in der Regel sehr zeitaufwendig sind.“

Kritik an diesem System kam diesbezüglich erst unlängst aus den Reihen der Volksanwaltschaft mit der Warnung, dass bei Gutachten die Qualität zukünftig leiden könnte. Pakesch: „Diese Kritik teilen wir. Da beißt sich aber die Katze in den Schwanz, denn aufgrund des Mangels an Gutachtern, unter anderem wegen des schlechten Entgelts, sind die noch tätigen überlastet, weil sie oft Hunderte Gutachten pro Jahr erstellen müssen.“

Langwierige Ausbildung zum Gutachter

Voraussetzungen für beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind eine fünfjährige ärztliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in dem Fachgebiet, für das die Eintragung erfolgen soll. Die Tätigkeit als Turnusarzt, egal ob zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt, kann nicht eingerechnet werden. Weiters werden unter anderem Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts, des Sachverständigenwesens, die Befundaufnahme sowie über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens verlangt.

Bewerber müssen zudem vor der geplanten gutachterlichen Tätigkeit eine Prüfung über das entsprechende juridische Sachverständigenwissen vor einer unabhängigen Kommission ablegen, die Kosten für die Prüfung müssen vom angehenden Gutachter getragen werden. Die Prüfung umfasst unter anderem Grundzüge der Gerichtsorganisation und der Gerichtsverfahren, Beweisverfahren, Aktenführung, Rechte und Pflichten des Sachverständigen, Schiedswesen oder Rechtskunde.

Gutachter zu gering honoriert

Zusätzlich zum zeitlichen sowie Kostenaufwand für die Erlangung der Zulassung zum Sachverständigen ist jeder Interessent vor Eintragung in die Sachverständigenliste verpflichtet, dem für seine Eintragung zuständigen Landesgerichtspräsidenten nachzuweisen, dass eine Haftpflichtversicherung zur Abgeltung eventueller Schadensansprüche im Rahmen seiner gerichtlichen Sachverständigentätigkeit besteht. Die Mindestversicherungssumme muss 400.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Letztendlich ist der Antrag zur Eintragung in die Sachverständigenliste mit Gebühren verbunden, die auch vom Antragsteller zu tragen sind.

„Es besteht die berechtigte Sorge, dass dem österreichischen Rechtssystem mittelfristig die ärztlichen Gutachter ausgehen werden. Ein Grund dafür ist, dass das hohe Maß an Verantwortung bei der Erstellung von Gutachten mit der Honorierung nicht übereinstimmt. Wir erneuern daher unsere schon wiederholt vorgebrachte Forderung an die Politik, das Gebührenanspruchsgesetz zeitgemäß anzupassen. Die Gleichstellung der ärztlichen Gutachter mit anderen Sachverständigen ist längst überfällig“, so Pakesch abschließend.

Gericht
Für eine gefährliche Drohung, die zum Selbstmord führt, ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.
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© medinlive | 20.04.2024 | Link: https://www.medinlive.at/index.php/gesundheitspolitik/aerztekammer-warnt-vor-engpass-bei-gerichtlich-beeideten-aerztlichen