Risikogruppen-Verordnung wird bis Ende Mai verlängert
Die Freistellungsregelung gilt seit Mai 2020 zum Schutz jener Erwerbstätigen, die durch die Corona-Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. „Wir befinden uns nach wie vor in einer heiklen epidemiologischen Lage“, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Die Regelung werde nun um weitere zwei Monate verlängert, „um Personen, die aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation einem erhöhtem Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, unverändert Schutz zu bieten“, wird Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) zitiert.