Bürgertests sind seit Ende Juni nicht mehr für alle gratis, sondern nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe. Zu weiteren Anlässen wie vor Veranstaltungen in Innenräumen sind sie mit drei Euro Zuzahlung zu haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die für die Abrechnung mit den Testzentren zuständig ist, hatte die Regelung als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Tests nicht mehr abrechnen zu können.
Anfang Juli einigte sie sich mit Lauterbach. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen demnach weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegen und Auszahlungen vor. Laut Ministerium sollen sie auch Abrechnungen überprüfen, Auffälligkeiten bei Testergebnissen sollen aber nicht von ihnen, sondern "nachgelagert" bewertet werden. Die KBV betonte, sie müssten die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen.
Aus Sicht des Patientenschützers Brysch legt die Bundesregierung Testwilligen derzeit immer mehr Steine in den Weg. "Vor dem Hintergrund der komplizierten und praxisfernen Vereinbarung mit der KBV wäre es klug, die Bürgertests wieder kostenlos zu machen", sagte er. Anders als die Impfung verhindere das Testen eine unkontrollierte Weitergabe des Virus.