Das Volksbegehren war im Februar von Volk und Ständen in der Schweiz angenommen worden. Es verlangt, dass Tabakwerbung überall dort verboten wird, wo sie Minderjährige erreicht. Zur Umsetzung schlägt die Landesregierung nun ein umfassendes Werbeverbot vor, wie sie mitteilte. Es gebe keine geeigneten Massnahmen, um sicherzustellen, dass Zeitungen oder Zeitschriften nur von Erwachsenen gelesen würden, schrieb der Bundesrat zur Begründung.
Selbst wenn sie nur an Erwachsene verkauft werden dürften, könnten sie trotzdem in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten, etwa am Familientisch oder an öffentlichen Orten. Dasselbe gelte für Onlinezeitungen und andere digitale Medienangebote. Denn Online-Abonnements würden oft mehrere Mitgliedern einer Familie gemeinsam nutzen.
Kein Festival-Sponsoring
Der bundesrätliche Entwurf sieht zudem vor, dass die Tabak- und E-Zigarettenindustrie keine Veranstaltungen mehr sponsern darf, zu denen Minderjährige Zutritt haben. Dies betrifft insbesondere Festivals. Erlaubt bliebe Tabakwerbung an Orten, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben. Ebenfalls weiterhin zulässig wären den Angaben zufolge Werbesendungen, die sich direkt an Erwachsene richten.
Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass die Tabakindustrie ihre Werbeausgaben künftig melden muss - wobei die Unternehmen dies gemeinsam tun können. Diese Bestimmung erlaube es der Schweiz, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren, hiess es.
In der Vernehmlassung geht es um Änderungen am Tabakproduktegesetz. Dieses wurde im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedet - noch vor der Abstimmung über die Initiative. Laut der Mitteilung vom Mittwoch ist vorgesehen, dass das Gesetz anfangs 2024 in seiner ursprünglichen Form in Kraft tritt. Die Ausführungsbestimmungen seien derzeit in Arbeit. Die am Mittwoch vorgeschlagenen Verschärfungen werden laut Mitteilung im nächsten Jahr vom Parlament beraten - in Kraft treten werden sie wohl nicht vor 2025. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November.