Pandemie ändert nichts an Frist für Abschiebungen in der EU
Auch die Pandemie ändert nichts an den Fristen für Abschiebungen in andere EU-Länder. Wird ein Asylbewerber nicht rechtzeitig innerhalb von sechs Monaten zurückgebracht, geht die Zuständigkeit für den Asylantrag auf den Staat über, in dem er sich aktuell aufhält, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um Asylbewerber, die über Italien nach Deutschland eingereist waren.