Das Gesundheitsministerium begründet die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort tritt derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus. Dafür stellt die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.
„Nur die FFP2-Maske schützt die Patient:innen wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch. Immer stärker habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.
Belastung für Personal
Die Verpflichtung, sich über Monate hinweg laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, ist zudem vielfach eine Belastung für das Personal, so das Ministerium weiter. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen bedeuten zusätzlichen Aufwand für das Personal. Deshalb hält das Gesundheitsministerium das Auslaufen der 3G-Regel für geboten.
Die Bundesländer und Einrichtungen können in ihrem Wirkungsbereich weiterhin auch strengere Regelungen vorsehen und die 3G-Regelung oder eine Testpflicht weiterführen. Die Novelle zur 2.COVID-19-Basismaßnahmenverordnung wird noch heute im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Sie tritt morgen, Freitag, in Kraft.