Der ehemalige Chefarzt der Klinik Neurochirurgie, Javier Fandino, war wegen der Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst mit 10'000 Franken gebüsst worden. Er habe infolge mangelhafter Vorbereitung eines operativen Eingriffs eine falsche Seite eines Schädels geöffnet, so einer der Vorwürfe. Zudem wurde ihm angelastet, den Wirkstoff 5-ALA zur besseren Sichtbarmachung von Tumoren durchgehend auch bei gutartigen Hirntumoren eingesetzt zu haben.
Der Gebüßte verlangte nun gemäß Communiqué die Aufhebung des Entscheids und in einem Eventualantrag aufgrund unzureichender Würdigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen die Neubeurteilung der Fälle. Außerdem sei ihm das rechtliche Gehör nicht gewährt worden.
Die Regierung habe nun den Hauptantrag abgewiesen, die Eventualanträge aber gutgeheißen, heißt es in der Mitteilung. Die Abteilung Gesundheit muss nun die verschiedenen Sachverhalte unter Einbezug von neuen Unterlagen und Erkenntnissen neu überprüfen und beurteilen.