Von der Staatsanwalt im österreichischen Wels waren demnach Anfang August 2022 die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte übernommen worden. Dabei ging es um den Verdacht der Bedrohung. Bei beiden stimmten jedoch laut Staatsanwaltschaft die Personalien von Beginn an nicht: Ein Beschuldigter war nicht in Berlin gemeldet, bei dem anderen schien zunächst eine Verwechslung mit einem anderen Berliner gleichen Namens vorgelegen haben.
Die Ermittlungen konzentrierten sich daher in der Folgezeit vor allem darauf, die tatsächlichen Personalien der Tatverdächtigen zu ermitteln. Hauptanhaltspunkte waren den Angaben zufolge hierfür bei Versendung der Mails verwendeten E-Mail-Adressen sowie Erkenntnisse einer Hinweisgeberin, die sich aber nicht erhärteten.
Versender von Hassmails nicht identifiziert
Eine Verifizierung habe also nicht stattgefunden, erklärte die Anklagebehörde. Jeder hätte die Möglichkeit gehabt, mit Falschpersonalien oder unter Verwendung des Namens einer anderen Person diese Mailaccounts einzurichten. Der in Berlin tatsächlich auch gemeldete zweite Beschuldigte bestritt zudem, die Mails versandt zu haben.
Dies könne ihm nicht widerlegt werden, weil eine missbräuchliche Verwendung der Personalien nicht ausgeschlossen werden könne. Möglichkeiten, den tatsächlichen Verwender der Personalien zu ermitteln, bestehen laut Staatsanwaltschaft nicht. Kellermayr war Ende Juli tot in ihrer Praxis im österreichischen Vöcklabruck aufgefunden worden. Eine Obduktion bestätigte später, dass sie Suizid begangen hatte.
Die Ärztin hatte zuvor von monatelangen Einschüchterungen bis hin zu Morddrohungen „aus der Covid-Maßnahmen- und Impfgegnerszene“ wegen ihres Einsatzes für Impfungen berichtet - und schließlich unter Berufung darauf ihre Praxis geschlossen. Berichten zufolge stand sie über längere Zeit unter Polizeischutz.