Generelles Besuchsverbot in Tirols Spitälern
In Tirols Krankenhäuser dürfen künftig nur noch ausnahmsweise Besucher kommen. Ab sofort herrscht nämlich aufgrund einer Empfehlung des Landes ein generelles Besuchsverbot. Dies gilt nicht beim Besuch von sterbenden Patienten, Intensivpatienten, Palliativpatienten oder bei psychosozialer Indikation, teilte das Land Freitagnachmittag mit. Besucher müssen außerdem einen negativen Antigen- oder PCR-Test mithaben, der maximal 48 bzw. 72 Stunden alt sein darf.