Ob es im Fall der Affenpockenimpfung zu einer rollenden Prüfung der Daten wie bei den Zulassungsgesuchen für Covid-19-Impfstoffe kommt, ist den Angaben von Swissmedic zufolge von der Epidemielage abhängig.
Eigentlich ist diese rollende Eingabe der Daten im Verfahren bisher nur für Covid-19-Arzneimittel vorgesehen, wie die Zulassungsbehörde schreibt. Diese Methode ist dort sinnvoll, wo die Daten noch unvollständig sind. Swissmedic klärt entsprechende Fragen vorab bei einem Treffen mit den Gesuchstellern.
Die EU-Kommission ließ bereits den eigentlich für Menschenpocken produzierten Impfstoff Imvanex auch gegen Affenpocken zu. Mit 304 laborbestätigten Fällen am Mittwoch haben die Affenpocken in der Schweiz bisher bei weitem weder epidemische geschweige denn pandemische Werte erreicht. Die Krankheit ist meldepflichtig und das BAG überwacht sie seit dem 21. Mai.
Hersteller verkauft nur an Staaten
Der Bund evaluiert derzeit die zentrale Beschaffung eines Impfstoffs gegen die Affenpocken, wie das BAG Keystone-SDA mitteilte. Voraussetzung dazu ist die Zulassung durch Swissmedic.
Ein Artikel in der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung erlaubt es zwar Fachpersonen, unter bestimmten Bedingungen Medikamente und Impfstoffe zu importieren, die in der Schweiz noch nicht zugelassen sind und damit Patient:innen zu behandeln. Das kommt aber derzeit nicht in Frage.
Der dänisch-deutsche Impfstoffspezialist und Imvanex-Hersteller Bavarian Nordic nämlich ist gemäß dem BAG nur dazu bereit, seinen Affenpockenimpfstoff an Staaten und in größeren Mengen zu liefern. Deshalb prüft der Bund die zentrale Beschaffung. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen erarbeitet aktuell Impfempfehlungen.