Gemeinnützige Pflegeheime: Burgenland sieht sich von VfGH bestätigt
Im Burgenland dürfen Pflegeheime, die Landesmittel in Anspruch nehmen, in Zukunft wie geplant nur noch gemeinnützig betrieben werden. Darin sieht sich das Land nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt: Dieser wies eine Beschwerde gegen die neue Regelung zurück und erklärte den Eingriff in die Erwerbsfreiheit aufgrund des öffentlichen Interesses für zulässig, wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Leonhard Schneemann (beide SPÖ) am Dienstag bekanntgaben.