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Gesundheitspolitik
Deutschland

Arzt hat keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung für Patient:innen

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung für schwerkranke Patient:innen. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch mitteilte, wies das Gericht einen entsprechenden Antrag per Eilbeschluss am Dienstag ab. Nachdem eine Bundesbehörde den Antrag des Arztes abgelehnt hatte, klagte der Mediziner ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nach seiner Beschwerde bestätigte das OVG die vorinstanzliche Entscheidung nun.

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Deutschland

Regelung zur Sterbehilfe im deutschen Bundestag gescheitert

In Deutschland ist der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe im Bundestag gescheitert. In namentlichen Abstimmungen verfehlten beide vorliegenden Gesetzentwürfe am Donnerstag im Plenum des Parlaments die Mehrheit. Damit bleibt es dabei, dass die Sterbehilfe in Deutschland auf Grundlage eines Urteils des Verfassungsgerichts legal ist - dass es aber kein Gesetz gibt, das dafür verbindliche Regelungen vorschreibt.

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Deutschland

Deutscher Bundestag stimmt über Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe ab

Der Bundestag soll am Donnerstag (9.00 Uhr) über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe in Deutschland abstimmen. Zwei Abgeordnetengruppen haben Regelungsvorschläge vorgelegt, über die ohne übliche Fraktionsvorgaben im Parlament entschieden werden soll. Ein Vorschlag zielt darauf, dass Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel zur Selbsttötung grundsätzlich unter Voraussetzungen verschreiben dürfen. Der andere Vorschlag sieht eine grundsätzliche Strafbarkeit, aber auch Ausnahmen davon vor. Möglich sein soll Suizidbeihilfe in beiden Entwürfen nur für Volljährige. Vorgesehen sind auch Fristen und Beratungspflichten.

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Schwere Gewissensentscheidung im deutschen Bundestag zum selbstbestimmten Sterben

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben: In einem Grundsatzurteil erkannte das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein solches Recht ausdrücklich an. Dieses Recht, sich selbst zu töten, umfasst demnach auch die Freiheit, sich dafür Hilfe bei Dritten zu holen. Doch welche Regeln sollen für die Sterbehilfe gelten?

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Evangelische Kirche fordert Respekt für Suizidwunsch in Grenzsituationen

Vor der Entscheidung des deutschen Bundestags über ein neues Sterbehilfe-Gesetz hat die Evangelische Kirche in Deutschland für eine Regelung plädiert, die dem Schutz des Lebens Vorrang gibt. Zwar müsse der Wunsch von Menschen in Grenzsituationen nach einem assistierten Suizid respektiert werden, erklärte die EKD in einer Stellungnahme. Allerdings sei ein Suizidwunsch „ein menschliches Leid, das - wenn irgend möglich - abzuwenden ist“.

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Bundesärztekammer warnt vor übereiltem Beschluss zur Sterbehilfe

Die Bundesärztekammer hat vor einem übereilten Beschluss gesetzlicher Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland gewarnt. Eine in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause im Bundestag vorgesehene Entscheidung nach 90-minütiger Debatte sei einem Thema von derartiger Tragweite völlig unangemessen, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt am Mittwoch in Berlin. „Wir sehen überhaupt keine Eilbedürftigkeit und überhaupt keine Notwendigkeit, das jetzt in Hektik zu tun.“

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Deutschland

Abgeordnetengruppen führen Sterbehilfe-Initiativen zusammen

In die Diskussion über Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag haben ihre jeweiligen Initiativen jetzt zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt, wie sie am Dienstag mitteilten. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte: „Ausgangspunkt ist, dass eine Regelung nicht ins Strafgesetzbuch gehört.“ Für die zweite bisherige Gruppe sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr: „Suizidhilfe in Deutschland braucht Menschlichkeit und keine Verbotsgesetze."

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Patientenschützer sieht hohe Hürden für Sterbehilfe-Neuregelung

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsernährung in Deutschland dürfte nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz Auswirkungen auf die Sterbehilfe-Debatte haben. Das Karlsruher Gericht veröffentlichte am Dienstag einen Beschluss, wonach es den Eilantrag eines Untersuchungshäftlings gegen die zwangsweise Ernährung ablehnte. Der Sterbewunsch des Betroffenen werde „ärztlicherseits offenbar unterschiedlich beurteilt, ohne dass schon eine fundierte psychiatrische Begutachtung vorliegt, die alle auf der Hand liegenden Besonderheiten des vorliegenden Falles erfasst und nachvollziehbar bewertet“, heißt es darin. (Az. 2 BvQ 51/23)

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  (Update)

Portugals Parlament billigte aktive Sterbehilfe

In Portugal hat das Parlament ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gebilligt. Das Regelwerk wurde am Freitag in Lissabon mit einer deutlichen Mehrheit von 129 zu 81 Stimmen angenommen. Es ist bereits der fünfte Entwurf, den die Abgeordneten der „Assembleia da República“ verabschiedet haben. Die vier ersten scheiterten entweder am Veto von Staatsoberhaupt Marcelo Rebelo de Sousa oder an Einwänden des Verfassungsgerichts.

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Niederlande machen Weg frei für Sterbehilfe für unter Zwölfjährige

Die Regierung in den Niederlanden macht den Weg frei für die von dortigen Kinderärzten seit Jahren geforderte Sterbehilfe für unheilbar kranke jüngere Kinder. Wie die Regierung in Den Haag am Freitag mitteilte, betrifft die Neuregelung eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“.