Gesellschaft
Posthume künstliche Befruchtung: Menschenrechtsgericht wies Klage ab
Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage zweier Französinnen abgewiesen, die sich nach dem Tod ihrer Ehemänner vergeblich um eine künstliche Befruchtung bemüht hatten. Frankreich habe „einen fairen Ausgleich zwischen den konkurrierenden Interessen geschaffen“ und daher nicht das Menschenrecht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt, urteilte das beim Europarat angesiedelt Gericht am Donnerstag in Straßburg.