Der BA.5-Impfstoff war erst am Montag von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen worden. Lauterbach verwies darauf, dass auch der bereits verfügbare BA.1-Impfstoff gut vor den aktuellen Varianten schütze. Offen ist aber bislang, welcher Impfstoff für welche Gruppen empfohlen wird. Die zuständige Pandemie-Impfkommission habe in den vergangenen Tagen zweimal getagt. „Wir werden in der nächsten Woche entsprechende Empfehlungen bekommen."
Lauterbach: Genügend Impfstoff für alle
Nach Lauterbachs Worten ist noch offen, wie sich die Pandemie in Herbst und Winter entwickeln wird. Für am wahrscheinlichsten halte er ein „mittleres Szenario“ mit „sehr ansteckenden Varianten, die nicht ganz so schwer verlaufen“, sagte er vor der Länderkammer.
Lauterbach verwies zudem darauf, dass noch immer rund hundert Menschen täglich wegen einer Corona-Erkrankung sterben. „Ich möchte nicht, dass wir uns daran gewöhnen.“ Der Bundesgesundheitsminister äußerte sich anlässlich der abschließenden Beratungen des neuen Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat. Er verteidigte dabei die neuen Maßnahmen gegen Kritik aus den Ländern.
Der Minister wies insbesondere die Forderung zurück, dass der Bund den Ländern in dem Gesetz genaue Vorgaben dazu machen solle, ab welchen Schwellenwerten bestimmte Maßnahmen greifen sollen. Notwendig sei vielmehr eine „Gesamtschau“ mit verschiedenen Komponenten - etwa die Fallzahlen, die Auslastung der Intensivstationen oder die Virenbelastung. Diese Gesamtschau gehe meistens in eine Richtung. „Damit können wir auch arbeiten“, sagte Lauterbach.
Der Bundesrat stimmte für das neue Gesetz, das bundesweite Maskenpflichten im Fernverkehr sowie in Arztpraxen und Krankenhäusern vorsieht. Die neuen Maßnahmen sollen vom 1. Oktober bis 7. April gelten.