Der UNO-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen prüft diese Woche in Genf, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend umsetzt. Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. „Wir erhoffen uns eine fette Rüge für die Bundesregierung“, sagte Kirsten Ehrhardt, eine der Mütter aus Baden-Württemberg.
Der Ausschuss befasst sich bis Mittwoch mit zwei Berichten der deutschen Bundesregierung. Er kann kritisieren, aber keine Sanktionen verhängen. Er legt später abschließende Bemerkungen vor. Bereits in der Vorwoche hatte der UNO-Fachausschuss zwei Tage lang die österreichische Behindertenpolitik geprüft. Dabei habe es nach Angaben des Unabhängigen Monitoringausschusses „massive Kritik zum Bereich Bildung gehagelt".
„Deutschland hat noch viele Baustellen bei der Inklusion“, räumte Jürgen Dusel, der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen, zum Auftakt der Sitzung in Genf ein. Als Beispiele nannte er die Barrierefreiheit, die Teilhabe am Arbeitsleben und die inklusive Bildung. Im Bezug auf Bildung seien gezielte und bundesweite Maßnahmen erforderlich, „damit Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen nicht weiterhin vom allgemeinen Bildungssystem und damit später vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden."
Das Institut für Menschenrechte kritisierte, dass die Inklusion noch nicht umgesetzt sei. Sechs von zehn Kindern mit Behinderungen würden bis heute in Sonderschulen unterrichtet. Mehr als 300n000 Menschen arbeiteten in Behindertenwerkstätten und fast 200n000 lebten in Heimen. „Inklusion muss von Kind auf gelernt werden, nur so kommen wir zu einer inklusiven Gesellschaft“, sagte Ehrhardt.