Sozialpolitik

Freistellung für Eltern von in Reha befindlichen Kindern

Das Recht auf Dienstfreistellung für Eltern, die ihre Kinder während eines stationären Rehabilitation-Aufenthaltes begleiten, ist am Mittwoch im Sozialausschuss auf den Weg gebracht worden. Künftig sollen Eltern pro Kind Anspruch auf bis zu vier Wochen Freistellung pro Kalenderjahr haben, sofern die Rehabilitation vom Sozialversicherungsträger bewilligt wird. Die Freistellung wirke sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus.

red/Agenturen

Zudem seien die Eltern währenddessen selbstverständlich weiter kranken- und pensionsversichert, hieß es. Der Rechtsanspruch könne auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Gelten soll er ab 1. November für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bundesregierung stellt dafür rund 2,4 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

„Vor allem kleine Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall die Nähe ihrer Eltern, damit sie rasch wieder ganz gesund werden“, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne): „Viele Eltern hatten in der Vergangenheit damit zu kämpfen, dass sie sich für die Dauer der Reha freinehmen mussten. Künftig müssen sie in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht mehr auf ihr Einkommen verzichten, um für ihr Kind da zu sein“.

Schwere Krankheit oder Rehabilitation der Kinder bedeuten einen Ausnahmezustand für Eltern, betonte auch Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP): „Sie dabei auch arbeitsrechtlich so gut wie möglich zu unterstützen, ist selbstverständlich.“ Durch den neuen Anspruch auf Freistellung würden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten von Eltern zur Begleitung eines in die Rehabilitation aufgenommenen Kindes erweitert.

 

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ünftig sollen Eltern pro Kind Anspruch auf bis zu vier Wochen Freistellung pro Kalenderjahr haben, wenn ihr Kind eine Rehamaßnahme braucht.
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