Schulunterrichtsgesetz

Novelle: Kinder besser vor Gewalt schützen

Das Bildungsministerium hat am Donnerstag eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes in Begutachtung geschickt. Ziel sei es, den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt zu verbessern. Die Maßnahmen umfassen einen Verhaltenskodex „für alle am Schulleben beteiligten Personen“, eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regelungen zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten.

red/Agenturen

Verbindliche Verhaltensregelungen, die für Schüler, Lehrpersonen, weitere Mitarbeiter und Erziehungsberechtigte, gelten, sollen sicherstellen, dass es zu keiner Gewalt im Schulleben kommt, erläuterte das Ressort von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in den Gesetzesmaterialien zum Verhaltenskodex, den Schulen künftig ausarbeiten und auch Folgen bei Verstößen festlegen sollen. Der Umgang miteinander und das Verhältnis zueinander solle „von Achtung und Achtsamkeit, sowie Respekt vor der Würde des Anderen geleitet werden“.

Die geplanten Risikoanalysen sollen in den Schulen alle drei Jahre vorgenommen werden. Dabei wird zwischen drei Gefahrengruppen unterschieden: Gefahren außerhalb der Schule, die in der Schule wahrgenommen werden sowie Gefahren im Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander und Gefahren durch Erwachsene in der Schule. Die Analyse betrifft verschiedene Fragen: Wie ist der Zugang für Schulfremde auf dem Schulgelände geregelt? Gibt es Räume oder Orte, die ein Risikopotential bergen? Gibt es Zeitpunkte, Orte, Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler unbeaufsichtigt und alleine sind? Gibt es Situationen, bei denen ein Erwachsener mit einer einzelnen Schülerin oder einem Schüler in einem nicht einsehbaren Raum alleine ist? Wie ist die Kommunikation an der Schule?

Kinderschutzteams sollen helfen

Ein Kinderschutzteam für jede Schule - oder bei Kleinschulen ein Team für mehrere Schulen - soll beratend, beobachtend und unterstützend sowohl für die Vorsorge zur Vermeidung von Gewalt gegen oder zwischen Schülern zur Verfügung stehen, aber auch für ein Eingreifen, Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen, Schülern und der Schulleitung bei möglichen Gefährdungen.

Ziel der vierten Maßnahme, der Festlegung der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen, ist es laut Bildungsministerium, klare Regelungen für den Schulstandort festzulegen, „die eine Kultur des Hinschauens und der offenen Kommunikation unter Wahrung schutzwürdiger Interessen aller Beteiligten ermöglicht, sodass Gefahrenlagen frühzeitig erkannt werden können“. Verdachtsmomente müssten sorgfältig geprüft werden, sodass entsprechende Interventionen bei möglichen Gefährdungen rasch erfolgen können. Diese müssen allerdings sorgfältig abgewogen werden, um falsche Zuschreibungen zu vermeiden. Bei Verstößen könnten konkrete Maßnahmen bis hin zu Betretungsverboten für bestimmte Personen aus Sicherheitsgründen vorgesehen werden.

Zugang zu Schulen sollen grundsätzlich nur jene Personen haben, die einen Rechtsgrund dazu haben oder wenn ein rechtliches Interesse daran besteht. Dazu soll in einer noch zu erlassenden Verordnung ein bestimmter Personenkreis festgelegt werden. Allen anderen ist der Zutritt untersagt, ein Verstoß stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

Zu den Berechtigten sollen unter anderem laut Erläuterungen neben Schülern und Mitarbeitern auch Eltern etwa beim Sprechtag oder zum Vorlegen bestimmter Dokumente sein. Dazu kommen auch noch Lieferanten, Kantinenbetreiber oder Mitarbeiter anderer Unternehmen, die an der Schule Aufträge erledigen bzw. Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen und bestimmten Ämtern.

Nepal Schule
Für jede Schule soll es einen Verhaltenskodex, eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam geben.
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