Kein Greenwashing

Werbung mit Nachhaltigkeit muss in der EU künftig belegt werden

Vage Produktangaben wie „umweltfreundlich“ oder „natürlich“ sollen in der EU künftig verboten werden, wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Darauf einigten sich Vertreter:innen von Europaparlament und EU-Staaten in Brüssel. Außerdem sollen Verbraucher:innen mehr Informationen über die Haltbarkeit eines Produkts bekommen und ob es repariert werden kann. Damit wird die Liste der EU über verbotene Geschäftspraktiken deutlich erweitert.

red/Agenturen

„Die Verbraucher verlieren sich in einem Dschungel grüner Behauptungen, ohne zu wissen, welche davon vertrauenswürdig sind“, sagte die stellvertretende Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc, Ursula Pachl. „Zum Glück bringen die neuen Vorschriften etwas Ordnung in das Chaos der umweltbezogenen Angaben. Die Unternehmen werden erklären müssen, warum ein Produkt umweltfreundlich ist.“

CO2-Kompensation reicht nicht

Zulässig sollen künftig nur solche Nachhaltigkeitssiegel sein, die auf anerkannten Systemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden. Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“, die nur auf CO2-Ausgleich basieren, dürften wohl komplett verboten werden. „Wo klimafreundlich draufsteht, muss klimafreundlich drin sein“, sagte der verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Europa-SPD, René Repasi.

Doch es geht nicht nur um das sogenannte Greenwashing, sondern auch um die Haltbarkeit von Produkten. Deswegen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr und bessere Informationen darüber bekommen, wie haltbar ein Produkt ist und ob es repariert werden kann. „Neue Regelungen zum vorzeitigen Verschleiß werden es künftig schwerer machen, dass sich Produkte, die schneller als nötig kaputt gehen, auf dem Markt halten. Damit wird zum ersten Mal die Praxis der Hersteller, die Haltbarkeit zu begrenzen, als unlautere Geschäftspraktik aufgenommen“, sagte die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini.

Transparenz bei Ersatzteilen und Garantien

Auch soll man künftig nicht mehr aufgefordert werden, Materialien wie Druckerpatronen früher als unbedingt erforderlich auszutauschen. Darüber hinaus müssen Händler wenn möglich einen Reparaturindex angeben, etwa, wie lange Ersatzteile verfügbar sind und zu welchem Preis. Die Garantie spielt ebenfalls eine Rolle: Informationen dazu müssen nun besser sichtbar gemacht werden, da vielen Menschen nicht bewusst sei, dass alle Waren in der EU mindestens zwei Jahre Garantie hätten, teilte das Parlament mit.

„Das Maßnahmenpaket wird uns europaweit einen großen Schritt voranbringen beim Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Abfällen“, sagte der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp. Herstellungsverfahren, die verwendeten Materialien oder die aufgewendete Energiemenge müssten transparenter gemacht werden.

Mit Hilfe der neuen Regeln sollen Käufer:innen fundierte Entscheidungen treffen können und damit nachhaltiger einkaufen. Dadurch soll auch die sogenannte Kreislaufwirtschaft in der EU vorangebracht und die Ziele des Green Deals erfüllt werden. Dieser besagt, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden soll. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.