Gesundheitsreform: Eckpunkte für Verhandlungen definiert

Bund, Länder und Sozialversicherung haben die Eckpunkte für die Verhandlungen zur Gesundheitsreform definiert. In einem Papier, aus dem am Donnerstag das Ö1-„Mittagsjournal“ zitierte, befinden sich unter anderem Maßnahmen zur Entlastung der Spitalsambulanzen, zur Verbesserung der Öffnungszeiten von Ordinationen sowie zur Einbindung der Wahlärzte ins Kassensystem. Das Gesundheitsministerium bestätigte die Eckpunkte, verwies aber auf den laufenden Prozess.

red/Agenturen

Zwar hatte die Regierung angekündigt, die Reform solle noch vor dem Sommer stehen. Das scheint derzeit aber fragwürdig. In dem achtseitigen Papier werden zumindest einige Ziele definiert: So sollen Kassenverträge attraktiver werden, um Spitalsambulanzen zu entlasten und niedergelassene Ärzt:innen  zu stärken. Ein bundesweiter Gesamtvertrag mit der Sozialversicherung soll einen einheitlichen Leistungskatalog sowie harmonisierte Honorare mit sich bringen.

Bedarfsgerechte Öffnungszeiten

Auch die Öffnungszeiten der Ordinationen sollen laut dem Arbeitspapier verbessert werden, und zwar bedarfsgerecht. Dadurch soll die Versorgung in einer Region werktags zwischen den Tagesrandzeiten von 7 Uhr bis 19 Uhr sowie an Wochenenden gewährleistet sein. Wahlärzte wiederum sollen „ins Kassensystem umgeleitet werden“, wie es laut Ö1 in dem Papier heißt. Dazu sollen auch Teilzeitkassenstellen geschaffen werden.

1450 als telefonischen Gesundheitsberatung

Für niedergelassene Ärzt:innen sollen laut Zielvorgabe elektronische Systeme wie E-Card, ELGA und E-Rezept verpflichtend sein. Die seit der Coronapandemie bestehende Hotline 1450 soll zu einer telefonischen Gesundheitsberatung ausgebaut werden. Dass man sich dabei am finnischen Modell orientiert, bestätigte das Gesundheitsministerium ebenso wie die Existenz der achtseitigen politischen Vereinbarung.