medinlive: Frau Tomić-Schwingenschlögl, Ihre Studie zum Nostrifizierungsverfahren (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Anm.) von Ärztinnen und Ärzten ist die Erste zu diesem Thema in Österreich. Welchen Anlass gab es diesen Bereich zu erforschen?
Tomić-Schwingenschlögl: Während meiner Arbeit als Beraterin (im Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Anm.) haben wir beobachtet, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten steigt. Wir haben erkannt, dass diese Gruppe besondere Unterstützung braucht, da das Nostrifizierungsverfahren komplex ist und dabei viele Akteure mitspielen. Die Antragsteller sind überfordert angesichts der vielen zuständigen Stellen. Begonnen hat die Betreuung mit Zahnärzten aus dem ehemaligen Jugoslawien, für die wir Vernetzungsgruppen gegründet, wo über Lernunterlagen und Literatur gesprochen wird. Seit 2015 sind viele (rund 200, Anm.) syrische Ärztinnen und Ärzte nach Österreich gekommen und schließlich zu uns in die Beratung. So ist auch „Check in Plus“ (Beratungszentrum im Auftrag des AMS für Migranten mit ausländischen Berufsqualifikationen, Anm.) entstanden. Seit 2015 haben wir die Betreuung von Ärztinnen und Ärzten übernommen. Mit Februar dieses Jahres sind 54 von uns betreute Ärztinnen und Ärzte beschäftigt. Insgesamt haben wir 177 Humanmediziner und 72 Zahnmediziner betreut. Es gibt also enormes Potenzial.
medinlive: In Ihrer Studie haben Sie ein Nostrifizierungsmodell, das in Deutschland angewandt wird, als Empfehlung angeführt. Könnten Sie dieses bitte genauer erläutern?
Tomić-Schwingenschlögl: In Deutschland werden Drittstaatenausbildungen auf wesentliche Unterschiede geprüft, unabhängig von der Herkunft der Qualifikation. Im Vordergrund stehen die Grundsätze der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie. Werden keine wesentlichen Unterschiede festgestellt und ein möglicher Arbeitsplatz besteht, wird dem Antragsteller mit ausländischer Ausbildung eine befristete Berufserlaubnis erteilt. Während er Theorie und Praxis nachholt, darf er unter Aufsicht arbeiten, verkürzt dargestellt. Voraussetzung hierfür ist das Sprachniveau B2. Die Approbation kann in Deutschland nach zwei Jahren erlangt werden.
medinlive: Welche Vorteile hat dieses Modell aus Ihrer Sicht?
Tomić-Schwingenschlögl: Es erspart viel Zeit und Mühe, es entstehen keine Lücken. Am Beispiel von Herrn Dr. Kabalan (einer der syrischen Ärztinnen und Ärzte, die von „Check in Plus“ betreut wurden. Seinen Erfahrungen schilderte er kürzlich gegenüber „medinlive“, Anm.): Er war zwar sehr schnell, aber hatte knapp 2,5 Jahre keinen Kontakt zu seinem Beruf. Mit einer Berufserlaubnis hätte er Deutsch lernen und gleichzeitig in die Praxis einsteigen können. Auch während der Arbeit kann man sich Qualifikationen aneignen. Das ist der graduelle Unterschied zwischen Österreich und Deutschland. Und wir hatten einige Fälle aus der Beratung, die keinen Erfolg bei der Nostrifizierung in Österreich hatten und weiter nach Deutschland gezogen sind. Natürlich gibt es eine Harmonisierung der Ausbildung zwischen europäischen Länder, aber es kann mir keiner sagen, dass eine finnische oder lettische Ausbildung ident sein soll mit der österreichischen, wenn man die Lehrpläne vergleicht. Das „deutsche Modell“ ist ein Modell, für das wir grundsätzlich bei der Anerkennung ausländischer Qualifikation plädieren. Damit dieses Modell möglich ist, wäre eine Gesetzesänderung notwendig. In Österreich entscheidet die Universität auf Basis eines Curriculum-Vergleiches und eines Stichprobentests. Dieser Test ist derzeit das zentrale Überprüfungsinstrument bei der Nostrifizierung.
medinlive: Stichwort Stichprobentest. Wie läuft dieser ab? Wie kann sich ein Antragsteller darauf vorbereiten? Der syrische Arzt Dr. Eyad Kabalan hat im Gespräch mit „medinlive“ anklingen lassen, dass es sehr schwer sei, zielgerichtet für diesen Test zu lernen. Wie ist ihr Eindruck?
Tomić-Schwingenschlögl: Bei dem Stichprobentest wird überprüft, wo die Schwächen der Antragsteller liegen. Er besteht aus zehn Bereichen. Wenn du ein Fach nicht positiv absolviert hast, wird es dir als Prüfung vorgeschrieben. Für den Stichprobentest gibt es keine Vorbereitungsunterlagen. Das ist wirklich ein großes Thema. Die Botschaft der medizinischen Universitäten war stets, dass keine Vorbereitung notwendig ist. Ich habe Klienten betreut, die ohne Vorbereitung bei diesem Test angetreten sind und sehr schlechte Ergebnisse erzielt haben. Vor einigen Jahren haben auch in Österreich ausgebildete Ärztinnen und Ärzte des AKH diesen Test gemacht und attestiert, dass er für einen Mediziner machbar ist.
Die MedUni gibt zwar Literaturempfehlungen, wie etwa „die schwarze Reihe“, eine Büchersammlung über klinische Fächer, diese Bücher sind jedoch nicht leicht verfügbar. Als Antragsteller bist du noch nicht inskribiert, darfst also noch keine Bücher aus der Bibliothek ausleihen. Darum organisieren sich viele Antragsteller selbst, tauschen Unterlagen über soziale Medien aus und lernen gemeinsam. Wir veranstalten auch Vernetzungstreffen, wo die TeilnehmerInnen Unterlagen sammeln, aufbereten und aktulisieren. Zudem sind manche Literaturempfehlungen nicht leicht verständlich, wenn man noch schwache Sprachkenntnisse hat.
medinlive: Welche Aspekte bergen das größte Frustrationspotenzial während des Verfahrens bei Ihren Klienten?
Tomić-Schwingenschlögl: Was ich einige Male von Klienten gehört habe ist, dass sie sich im Studium nicht zugehörig fühlen, was sich in der Gruppendynamik äußert. Sie können sich hierarchisch nicht einordnen. Im Nostrifizierungsverfahren werden sie zu außerordentlichen Studierenden und dadurch mit Studierenden gleichgestellt. Sie sind aber meist älter und haben langjährige Berufserfahrungen.
medinlive: Ihre Studie bescheinigt eine hohe Abbruchrate bei Zahnärzten. Woran liegt das?
Tomić-Schwingenschlögl: Zahnärzte müssen zusätzlich eine Diplomarbeit in deutscher Sprache verfassen. Das ist eine große Hürde. Unseren Messungen zufolge nimmt diese Arbeit die meiste Zeit im Verfahren in Anspruch. Neben Themenfindung und Betreuersuche ist es bei einer praktischen Arbeit auch notwendig, einen Kundenstock zu haben. Auf der anderen Seite fallen viele Zahnärzte aus unserer Betreuung aus, weil sie die Möglichkeit ergreifen, als zahnärztliche Assistenten zu arbeiten. Auf Basis unserer Rückmeldungen erhalten diese Ärztinnen und Ärzte aber Rückenwind in der Praxis, sodass sie später wieder in das Verfahren einsteigen.
medinlive: Welche Hürde stellt die Anhebung des Sprachniveaus auf C1 dar? Welche Angebote gibt es, um die medizinische Fachsprache zu lernen?
Tomić-Schwingenschlögl: Es gibt nur wenige Klienten, die die Sprachprüfung nicht schaffen. Es gab ein paar Durchläufe von Deutschkursen für Mediziner oder Zahnmediziner. Diese wurden von kleinen Sprachinstituten angeboten und speziell für unsere Klienten durchgeführt. Das ist ein irrer Aufwand, da die Zielgruppe sehr divers ist, was den Aufenthaltsstatus, die Finanzierung und Sprachniveaus betrifft. Da eine Maßnahme zusammenzubasteln, Termine zu finden, ist Akrobatik.
medinlive: Eine weitere Erkenntnis der Studie ist, dass die Nostrifikanten zu wenig Kontakt mit dem Gesundheitssystem haben. Welche Empfehlung haben Sie hierfür?
Tomić-Schwingenschlögl: Unser Appell an die Arbeitgeberseite ist mehr Arbeitstrainings zu ermöglichen. Ein Beispiel ist etwa das Angebot des Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) in Kooperation mit dem AMS, bei dem 15 Humanmediziner vier Monate lang ein Arbeitstraining in verschiedenen Abteilungen absolvieren konnten. Durch solche Maßnahmen können Nostrifikanten rascher in Arbeitsprozesse eingebunden werden. Man sollte nicht für bare Münze nehmen, dass jeder das österreichische Gesundheits- und Krankenversicherungssystem kennt und weiß welche Leistungen wie verrechnet werden oder wie man die Anträge stellt. Das lernt man nicht in Vorlesungen auf der Universität, sondern in der Praxis. Diese Abläufe zu sehen und auch die Kommunikation in deutscher Sprache und Fachsprache kann nur fördernd sein. Zudem würde die Lücke, in der die Menschen vom System getrennt sind, kleiner. Ich glaube nicht, dass es gewinnbringend ist, wenn wir einen syrischen, serbischen oder iranischen Mediziner lange in der Warteschleife halten, während wir alle Ausbildungsinhalte genau vergleichen, er alle Prüfungen ablegt und für die C1 Deutschprüfung lernt. Die Zeit vergeht und Medizin, ist denke ich, auch kein statisches Fach.
medinlive: Wie könnte eine solche Einbindung noch aussehen?
Tomić-Schwingenschlögl: Man könnte Maßnahmen konzipieren, die auf Prüfungen vorbereiten, die jeder Nostrifikant ablegen muss. Das sind etwa in Wien die gerichtliche Medizin und die Pharmakologie. Diese Maßnahme könnte man mit Praktika kombinieren, bei dem das österreichische Gesundheitssystem vermittelt wird. Ich glaube hier an strukturierte Maßnahmen. Auch weil ich von Klienten weiß, dass sie sich dies wünschen würden. In dem Sinn wäre es auch wünschenswert, wenn man eine geregelte Maßnahme auf höherem Niveau organisieren könnte: Also du kommst zum AMS und bist Ärztin oder Arzt und dann gibt es ein „fast track-Verfahren“, wie etwa in Schweden. Dann weißt du welche Schritte vor dir liegen und bekommst dabei Unterstützung. Dabei ist genau geregelt, wer welche Funktion auf diesem Weg übernimmt. So eine Standardisierung des Verfahrens würde ich begrüßen. Dadurch würden die Klienten nicht überbetreut. Denn jetzt gehen sie zur Anlaufstelle (AST), zu „Check in Plus“ und jede Stelle hat andere Zuständigkeiten. Und das ist noch der optimale Fall. Ein Mediziner, der nebenbei arbeitet oder nicht in Wien ansässig ist, hat keinen Zugang zu dieser Unterstützung. Daher würde es helfen Maßnahmen wie „Check in Plus“ bundesweit auszubauen. Dafür wäre keine gesetzliche Änderung notwendig, die Bundesländer und das AMS müssten sich an einen Tisch setzen. Ich bin mir sicher, dass sich diese Investition lohnen würde, da die Klienten sehr gezielt auf den Einstieg in den Beruf vorbereitet werden. Mit dem Programm haben Ärztinnen und Ärzte drei Jahre Zeit für den Prozess und das ist in 90 Prozent der Fälle ausreichend. Natürlich ist die höchste Konzentration von nostrifizierten Ärztinnen und Ärzten in Wien. Aber es gibt auch Klienten in den Bundesländern. Dort wird derzeit alles einzeln abgerechnet. Ich denke hier gehen viele Leute verloren.
medinlive: Können Sie sich an Beispiele aus der Beratung erinnern, die absolut aussichtlos waren?
Tomić-Schwingenschlögl: Ich kann mich an einen syrischen Zahnarzt erinnern, der auf Maxillofaziale Chirurgie spezialisiert war. Er hat anspruchsvolle Operationen durchgeführt und einen Teil seiner Facharztausbildung in einem weiteren Drittland absolviert. Das war eine sehr schwierige Konstellation. Mit seiner Ausbildung hätte er zunächst seine Zahnmedizinausbildung nostrifizieren lassen müssen und dann seine Facharztausbildung. Er hat allerdings nie als Zahnarzt praktiziert. Zudem waren seine Deutschkenntnisse schwach. Da ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass er in Österreich demnächst in seinem Beruf arbeiten wird.
medinlive: Wie geht es mit den Klienten nach Abschluss der Nostrifizierung weiter. Wie erfolgreich sind die fertig nostrifizierten Ärztinnen und Ärzte beim Einstieg in den Arbeitsmarkt?
Tomić-Schwingenschlögl: Von 70 fertig nostrifizierten Klienten im Februar dieses Jahres befanden sich 54 im Turnus. Das würde ich als sehr gut bewerten. Die Ärztinnen und Ärzte, die wir betreuen, sind sehr initiativ. Sie sind gut vernetzt und wissen, wo Personal gesucht wird. Das kommt auch aus der Studie heraus. Zudem habe ich die Bereitschaft beobachtet bei entsprechenden Angeboten auch Stellen im ländlichen Raum anzunehmen. Anfangs haben manche zwar noch ein anderes Verständnis von „dem Land“, erkennen dann aber, dass es hier am Land viel Infrastruktur gibt. Aber das lernen die Klienten nicht in der Bibliothek, sondern wenn sie mit Berufsangehörigen sprechen.
Milica Tomić-Schwingenschlögl ist eine der AutorInnen der quantitativ-qualitativen Studie „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt in Österreich“, an der 144 Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten teilnahmen. Tomić-Schwingenschlögl plädiert darin für eine gesetzliche Änderung, die den Nostrifizierungsprozess in der jetzigen Form durch ein Modell ersetzt, das die Ausbildungen von Drittstaatsangehörigen nach der EU-Anerkennungsrichtline überprüft. Zudem spricht sie sich für die Ausweitung von Maßnahmen wie Check in Plus und Schaffung von mehr Praktikumsplätzen aus, um Nostrifikanten schneller in das Gesundheitssystem einzubinden.
Dr. Eyad Kabalan war einer der syrischen Ärztinnen und Ärzte, die bei „Check in Plus“ in Betreuung waren. Im Gespräch mit „medinlive“ schildert er seinen Weg vom größten Spital Syriens in den Operationssaal des Wiener SMZ Ost.
Das Nostrifizierungsverfahren in Österreich (aus Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt in Österreich 2019, S. 2)
Der Antrag auf Nostrifizierung darf an einer der drei Medizinischen Universitäten in Österreich gestellt werden (Wien, Graz, Innsbruck). Dabei wird die Nostrifizierungstaxe von € 150,-- fällig. Zum Antrag sollen alle üblichen studienrelevante Unterlagen eingereicht werden: Diplom, Studienplan, aber auch persönliche Dokumente (Pass, Meldezettel, etc). Die Dokumente müssen beeidet auf Deutsch übersetzt sein, sowie ggf. entsprechend legalisiert (Apostille bzw. diplomatische Beglaubigung). Danach wird ein Ermittlungsverfahren der Studienpläne durch die Universität gestartet. Als erster Schritt erfolgt ein Vergleich des Inhalts und des Umfangs des ausländischen mit dem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin an der entsprechenden Universität. Der Nostrifizierungsantrag wird abgewiesen, wenn weder die Inhalte der Ausbildung vergleichbar sind noch vorgeschriebene Ergänzungsprüfungen die Differenz wettmachen können. Wird die Gleichwertigkeit nicht in ausreichendem Maß festgestellt, wird ein schriftlicher Stichprobentest durchgeführt. Dieser umfasst zehn klinische Fächer und wird derzeit von allen drei Universitäten gemeinsam durchgeführt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ergeht der Nostrifizierungsbescheid an die/den AntragstellerIn. Wenn der Bescheid positiv ist, muss sich die/der Nostrifizierende an der Universität als außerordentliche/r StudentIn anmelden (Studiengebühren betragen derzeit pro Semester € 383,56) und vorgeschriebene Prüfungen zuzüglich zwei Pflichtprüfungen ablegen. Die genauen Abläufe des Nostrifizierungsprozesses und die genaue Planung sind von großer Bedeutung für die NostrifizierungskandidatInnen. Deshalb ist eine Beratung unumgänglich und höchst empfehlenswert für einen zügigen Nostrifizierungsprozess. Wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind, wird von der Universität ein weiterer Bescheid über den Abschluss der Nostrifizierung und die Verleihung des akademischen Grades „Doktor/in der gesamten Heilkunde - Dr. med. univ.“ ausgestellt. Danach oder parallel zur Ablegung der Prüfungen muss die Sprachprüfung Deutsch der Akademie der Ärzte abgelegt werden (auf dem Niveau C1). Die Prüfungsgebühr beträgt € 873,-- bzw. für Wiederholungsprüfungen € 437,--.
Nach Erhalt des Nostrifizierungsbescheides kann die Eintragung in die Ärzteliste beantragt werden, um die Berufsberechtigung zu erlangen. Gleichzeitig kann die postpromotionelle, praktische Ausbildung („Turnus“) auf Antrag angerechnet werden. Für den Antrag ist eine Gebühr von € 314,-- zu entrichten. Wenn alle Ausbildungsinhalte anerkannt wurden, folgt die Ablegung der Prüfung Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztin/-arzt. Damit wird Ius practicandi erworben, d.h. das Recht zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Die Prüfungsgebühr für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin beträgt € 426,--, für FachärztInnen € 852,--.
Erst jetzt dürfen Drittstaat-ÄrztInnen das erste Mal fachlich arbeiten.
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Ärztestudie „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Ärztin/Arzt und Zahnärztin/Zahnarzt in Österreich“