Sollten sich Menschen letztendlich doch für einen assistierten Suizid entscheiden, sei es nötig, „die Umsetzung dieser Entscheidung im Rahmen des Rechts zu ermöglichen, dieser Person vorurteilsfrei zu begegnen“, erklärte die EKD aber auch. Betroffene sollten dann seelsorgerlich begleitet werden.
Die gesetzliche Regelung müsse so ausgestaltet sein, dass sie Situationen verhindere, in denen sich Menschen zum Suizid gedrängt sehen, verlangte die EKD zudem. "Dazu gehört, dass jedes Einwirken auf die Entscheidung eines Menschen, das ihn zu einem Suizid drängt, und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima verhindert beziehungsweise vermieden werden müssen“, hieß es. Es dürfe „nicht zur gesellschaftlichen 'Normalität' werden, sich das Leben zu nehmen oder anderen dabei zu helfen“.
Aktuell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe. Sie ist straffrei möglich, seit das Verfassungsgericht 2020 das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, hatten die Richter in Karlsruhe geurteilt.
In der kommenden Woche stimmt der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe ab, die Regeln für die Sterbehilfe formulieren. Beide Entwürfe ermöglichen eine straffreie Sterbehilfe - sie unterscheiden sich allerdings in der Strenge der Auflagen für einen solchen Schritt.