Gerichtssache

Corona-Impfzertifikate gegen Geld ausgestellt - verurteilt

Weil sie als Angestellte einer Impfstraße in Favoriten mehr als 80 Personen gegen Entgelt gefälschte Corona-Impfzertifikate erstellt haben, sind zwei junge Männer am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen der Fälschung von Beweismitteln, Bestechlichkeit und Geschenkannahme rechtskräftig zu bedingten sowie teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Für die mitangeklagten „Kunden“ gab es von Richter Daniel Schmitzberger Diversion sowie Freisprüche.

red/Agenturen

Der 22- und 24-Jährige kannten einander schon länger und kamen auf die Idee, ihren Geldbedarf durch die Fälschungen aufzubessern. Der einschlägig vorbestrafte Zweitangeklagte beschaffte über seinen Bekanntenkreis und Mundpropaganda die „Kunden“, kassierte dafür zwischen 100 und maximal 300 Euro, während sein jüngere Freund die Eintragungen ins Impfregister vornahm. Das Geld wurde brüderlich geteilt, bzw. verließ sich der 22-Jährige auf die Ehrlichkeit des Älteren.

Der 22-Jährige war im Gegensatz zu seinem Komplizen bis zur Verhandlung nicht geständig, gab nun aber alles reumütig zu und bat um eine milde Strafe. Seine neun Monate, die bedingt auf drei Jahre nachgesehen werden, sind ebenso rechtskräftig wie die zwölf Monate, von denen acht auf drei Jahre nachgesehen werden. Zu den abzusitzenden vier Monate kommen noch zwei weitere, deren Bewährung widerrufen wurde. Für eine noch längere und ebenso offene Vorstrafe wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

Mildernd wertete Schmitzberger u.a. die Geständnisse und den bisher ordentlichen Lebenswandel des Erstangeklagten. Erschwerend waren hingegen die zahlreichen Fälle und der rasche Rückfall des Zweitangeklagten.

Diversionen, Sozialstunden und ein Freispruch

Die Mehrzahl derjenigen, die sich die falschen Impfzertifikate erkauft hatten, waren bereits im Vorfeld geständig und mit einer Diversion davongekommen. Sieben weitere entschieden sich heute ebenfalls für diesen Weg und müssen zwischen 30 und 40 Sozialstunden ableisten und bis zu 200 Euro bezahlen.

Freigesprochen wurde hingegen ein junger Mann, dessen Bruder ihm das Impfzertifikat gleich mitgekauft und erst danach davon erzählt hatte. Im Zweifel gab es einen Freispruch für eine ganze Familie, die sich nicht erklären konnte, warum sie ohne Impfung zu Impfzertifikaten gekommen war. Hier reichte es dem Richter nicht, dass sich der Staatsanwalt keine andere Erklärung als Bestechung der beiden Hauptangeklagten vorstellen konnte.