Deutsche Gerichtssache

Gericht weist Beschwerde gegen Pandemievertrag zurück

Das deutsche Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten internationalen Pandemievertrag als unzulässig zurückgewiesen. Durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag sei die Beschwerdeführerin nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene andauern, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte.

red/Agenturen

Beim höchsten deutschen Gericht sind derzeit mehr als 1600 weitere nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig. Mit dem Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll die Welt bei einer neuen Pandemie besser vorbereitet sein und schneller reagieren können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der WHO Anfang Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert.

Die Mitgliedstaaten verhandeln derzeit über einen Abschluss des Vertrags. Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Damit, so die Beschwerdeführerin, könnte die WHO legislative und exekutive Gewalt erhalten und die Souveränität der Mitgliedstaaten aufheben.

Das Bundesverfassungsgericht betonte hingegen: Innerstaatliche Rechtswirkungen gebe es erst durch ein Zustimmungsgesetz. Die Norm müsse bereits erlassen sein. Dies setze voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.

Zu dem internationalen Vertrag gibt es Entwürfe als Grundlage weiterer Verhandlungen. Demnach sollen etwa bei künftigen Pandemien Forschungsmaßnahmen sowie die Verteilung von Impfstoffen koordiniert und Informationen unter den Vertragsstaaten rascher ausgetauscht werden. Bis Mai 2024 soll ein unterschriftsreifer Vertragstext ausgehandelt sein. In diesem Zusammenhang sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 überarbeitet werden.