Pensionen sollen 2024 um etwa 9,7 Prozent steigen

Die Pensionen sollen im kommenden Jahr um rund 9,7 Prozent steigen. Das ergibt sich aus der Durchschnittsinflation der letzten zwölf Monate. Diese beinhaltet für Juli 2023 den vorläufigen Wert, die endgültige Inflationsanpassung kann sich daher noch ändern. Grundlage bildet die durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindex. Die Berechnung des Richtwerts erfolgt durch das Sozialministerium auf Basis der von Statistik Austria am Freitag verlautbarten Inflationsraten.

red/Agenturen

Verwendet wird zur Berechnung das arithmetische Mittel der von der Statistik Austria veröffentlichten zwölf Jahresinflationsraten. So ergibt sich der Wert von 9,7 Prozent, der aufgrund der Teuerung deutlich höher ist als die 5,8 Prozent von August 2021 bis Juli 2022. Zuletzt sank die Inflation ständig, für Juli betrug sie sieben Prozent, im Juni acht und im Mai 8,9 Prozent. Letztmals über zehn Prozent lag sie im Februar mit 10,9, der höchste Wert wurde im Jänner mit 11,2 verzeichnet.

Zur Erhöhung der Pensionen werde es in den kommenden Wochen noch Gespräche in der Regierung geben, kündigte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Freitag an. Die Kosten für eine Erhöhung um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent würden nach Berechnungen des Sozialministeriums rund 5,3 Milliarden Euro betragen (ohne Beamtenpensionen).

Für Pensionistenvertreter ist klar: „Dieser Wert steht außer Streit, Reduktionen oder Gegenrechnungen diverser Einmalzahlungen kommen nicht in Frage", so Seniorenratsvorsitzender Peter Kostelka in einer Aussendung. Neben dem vollen Anpassungswert fordern Kostelka und die Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec die Abgeltung des Kaufkraftverlustes der vergangenen beiden Jahren und die dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung je nach Pensionsantrittsmonat.

Um 9,7 Prozent steigen werden jedenfalls die Sozial- und Familienleistungen mit erstem Jänner 2024. „Die automatische Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ist ein Meilenstein. Mit der Erhöhung sichern wir besonders die Familien mit geringen Einkommen finanziell ab", betont Rauch. Nach Berechnungen des Sozialministeriums liegen die Kosten des Bundes dafür bei rund 665 Millionen Euro. Die sogenannte „Valorisierung" betrifft Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld sowie Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.

Bestehen bleiben im kommenden Jahr Leistungen aus dem bereits beschlossenen „Paket gegen Kinderarmut": Alle Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Ausgleichszulage sowie Alleinverdiener und Alleinverdienerinnen mit einem Monatseinkommen bis 2000 Euro brutto erhalten 60 Euro pro Kind und Monat befristet bis Ende 2024.

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