Steirische Opposition ortet bei Gesetz zu Spitalsgehältern Versäumnis

Die Opposition aus FPÖ, Grünen, KPÖ und NEOS im steirischen Landtag ortet eine angeblich verfassungswidrige Vorgangsweise der Landesregierung aus ÖVP und SPÖ rund um das Dienst- und Besoldungsrecht der Steirischen Krankenanstalten. Den Betroffenen sei die Möglichkeit genommen worden, sich im Begutachtungsverfahren dazu zu äußern. Man wolle nun den entsprechenden Landtags-Unterausschuss einberufen, hieß es am Mittwoch in einer gemeinsamen Aussendung der vier Parteien.

red/Agenturen

Das Maßnahmenpaket für das steirische Spitalswesen war von ÖVP und SPÖ Ende Juni vorgestellt worden. Nach Ansicht der Opposition sei das neue Gesetz aber „still und leise“ als Regierungsvorlage in das elektronische Verwaltungssystem des Landes eingebracht worden. Weder die anderen Parteien im Landtag noch die davon Betroffenen hätten etwas davon mitbekommen, so Vertreter der vier Parteien.

FPÖ-Klubchef Mario Kunasek sprach gar von „Verfassungsbruch„: „Dass die Landesregierung kein ordentliches Begutachtungsverfahren für ein derart wichtiges Gesetz vornimmt, ist völlig unverständlich.“ Immerhin seien tausende Mitarbeiter von dem neuen Regelwerk unmittelbar betroffen. Den Betroffenen die Möglichkeit zu nehmen, sich im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu äußern, sei demokratiepolitisch bedenklich, umso mehr als das Gesetz erst im Herbst beschlossen werde. Man wolle den entsprechenden Unterausschuss des Landtags zur Thematik einberufen, kündigte Kunasek an.

Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl schloss sich dieser Position an. Eine adäquate Entlohnung des Personals sei neben der Dienstplansicherheit und einer überfälligen Entlastung eine zentrale Grüne Forderung. Dies gelte nicht nur für Ärzteschaft und Pflegedienst, sondern auch für das medizinisch-technische Personal und die Verwaltung, so Krautwaschl. Die Grünen-Klubobfrau ortete eine wiederholte Vorgangsweise: „Schon bei den Prämienzahlungen in der Elementarpädagogik hat man die Berufsgruppen auseinanderdividiert.“ KPÖ-Klubchefin Claudia Klimt-Weithaler sprach von einer „groben Missachtung des demokratischen Prozesses und einer Respektlosigkeit gegenüber den tausenden Beschäftigten, ein derart weitreichendes Gesetz wie dieses ohne ordentliche Begutachtung durchzudrücken.“ Manche Bedenken wie z. B. bei den Gehaltsschemen des medizinisch-technischen Diensts hätten im Rahmen der Begutachtung behandelt und im Interesse der Beschäftigten aufgelöst werden können.

NEOS-Gesundheitssprecher Robert Reif plädierte ebenfalls für die Einberufung des Unterausschusses. Die Vorgehensweise der Landesregierung, kein Begutachtungsverfahren durchzuführen, führe wieder einmal zu sehr viel Verunsicherung innerhalb der KAGes-Bediensteten. Die Landtagsopposition lud „alle Interessensvertretungen und Betroffenen ein, sich mit ihren Einwendungen und Anregungen zum Gesetz“ an sie zu wenden. Seitens des Büros von Personallandesrat Werner Amon (ÖVP) hieß es auf APA-Nachfrage, dass schon vor der Präsentation des Maßnahmenpakets für das Spitalswesen ein „breiter Prozess eingeleitet worden war“. Dabei seien sämtliche betroffene Interessensvertretungen - Zentralbetriebsrat, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Ärztekammer - eingebunden gewesen. Diese Interessensvertretungen hätten auch bei der öffentlichen Präsentation des Gesetzesentwurfs teilgenommen - damit sei auch das Einvernehmen mit ihnen offenkundig. „Aus Gründen der Dringlichkeit“ - die Gehaltsänderungen sollen ja schon mit 1. September in Kraft treten - könne auf ein Begutachtungsverfahren verzichtet werden und das habe keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Rechtsvorschrift, wurde betont. Die Landesverfassung ermögliche derartige Ausnahmen: „Von einem Verfassungsbruch zu sprechen ist daher nicht zulässig“, hieß es abschließend.