Gutachten

AGES untermauert: Pflanzliche „mlik“ potenziell irreführend

Nachdem die AGES kürzlich eine „Irreführungsneigung“ für „mlik“-Haferdrinks festgestellt hat, da die „mlik“ mit Milch von Tieren verwechselt werden könnte, hat die staatliche Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) diese Einschätzung in einem Gutachten nun bestätigt, schreibt das Branchenblatt „Landwirt“ (online, kostenpflichtig). Eine Änderung der Verpackungsaufschriften müssten die Länder anordnen. Nur Wien hat das bisher getan, so das Fachmagazin.

red/Agenturen

Bei gewissen „mlik“-Packungen ist die Änderung laut dem Fachblatt mittlerweile, noch unabhängig vom Gutachten, schon erfolgt. Andere Hafermilch-Packerln mit „mlik“-Aufdruck sind aber noch im Umlauf.

Im Gutachten heißt es laut „Landwirt“: „Aufgrund der klaren phonetischen Anlehnung an den geschützten Begriff 'Milch' sowie durch zusätzliche Kennzeichnungselemente, welche diese phonetische Anlehnung nicht aufklären sondern noch zusätzlich verstärken, wäre aus Sicht der AGES in dem vorliegenden Einzelfall von einer Irreführungseignung auszugehen.“ Das Inverkehrbringen solcher Lebensmittel sei laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nicht erlaubt, so das Magazin.

Wien handelt auf Basis des LMSVG: „Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden seitens des Marktamtes Wien nach dem Einlangen des Gutachtens der AGES zu unserer amtlichen Probenziehung Maßnahmen mit Fristsetzung gemäß § 39 LMSVG gesetzt“, zitiert das Magazin Alexander Hengl von der Magistratsabteilung 59 (Marktamt). Kurz gesagt: Die Aufmachung wird wohl zu ändern sein. Die anderen Bundesländer wollten zumindest vorerst nicht einschreiten, so das Blatt. Der Lebensmittelhandel wolle Anordnungen abwarten.