Gerichtssache

EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden

Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sichtbar, müssen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangsläufig zu sehen sein. Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, „wird er keinen Kaufimpuls verspüren, dem durch die gesundheitsbezogenen Warnhinweise entgegengewirkt werden soll“, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom Donnerstag.

red/Agenturen

Damit werde das Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht gefährdet (Rechtssache C-356/22). Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren aus Deutschland. Die Nichtraucher-Initiative „Pro Rauchfrei“ hatte geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren im Februar 2022 ausgesetzt, und den EuGH gebeten, für den Fall relevantes EU-Recht auszulegen.