Novelle

Ärztekammer fordert Nachbesserungen bei Reform der Primärversorgung

Wenige Tage nach Inkrafttreten der Novelle des Primärversorgungsgesetzes fordert die Ärztekammer Nachbesserungen. Es seien „durchaus gute Ansätze in der Reform erkennbar wie etwa die Tatsache, dass nunmehr zwei Ärztinnen oder Ärzte zur Gründung einer Primärversorgungseinheit (PVE) reichen“, so der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Erik Randall Huber, am Donnerstag. Die Kritik der Ärzt:innen an zahlreichen anderen Punkten der Reform sei bisher aber unbeantwortet geblieben.

red/Agenturen

Die Gesamtverträge würden zur Gründung von Primärversorgungseinheiten weiterhin mindestens drei Ärzt:innen vorgeben. Auf diese Diskrepanz zwischen Gesamtvertrag und Gesetzesnovelle habe die Ärztekammer mehrfach hingewiesen, so der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte in der Wiener Ärztekammer in einer Aussendung. Die Ärzt:innen fordern, dass künftig auch Einzelordinationen mit der Anstellung eines zweiten Arztes oder einer zweiten Ärztin eine Primärversorgungseinheit gründen können. Bisher gibt es die Möglichkeit nur für aus zwei Ärzt:innen bestehenden Gruppenpraxen bei Anstellung eines dritten Kollegen.

Positiv sieht die Ärztekammer die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Errichtung von Kinder-Primärversorgungseinheiten. Folgen müsse nun auch die Möglichkeit zur Errichtung von Fachgruppen übergreifenden Primärversorgungseinheiten, fordert die Ärztekammer. Die Beteiligung Angehöriger anderer Gesundheitsberufe an multiprofessionellen Gruppenpraxen sehen die Ärzt:innen aber kritisch. Sie befürchten Probleme bei medizinischen Haftungsfragen und der Vergabe. Die Frage, wie nicht-ärztliche Gesundheitsberufe als Gesellschafter im Auswahlverfahren bewertet werden, sei noch nicht beantwortet, kritisiert Huber.

„Vollkommen inakzeptabel“ sei der Ausschluss der Ärztekammer im Zusammenhang mit verkürzten Ausschreibungsverfahren, wenn Kassen-Planstellen sechs Monate in einer Versorgungsregion unbesetzt sind, so Huber. Denn es liege nicht an der Ärztekammer, dass Kassenarztstellen unbesetzt bleiben würden, sondern an den oft unattraktiven Voraussetzungen und speziellen Bedingungen mancher Standorte.

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Laut Erik Randall Huber, dem Vizepräsidenten der Wiener Ärztekammer, seien die Kritikpunkte der Ärzt:innen an zahlreichen anderen Punkten der Novelle des Primärversorgungsgesetzes unbeantwortet geblieben.
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